Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 99

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Ich halte es – wie vorhin auch schon angesprochen – für vollkommen unerklärlich, wa­rum wir, trotz breiter Zustimmung von allen Parteien zu dieser Novelle, und zwar schon 2009, also vor vier Jahren, noch immer nicht so weit sind. Es ist natürlich richtig, wir müssen über die einzelnen Dinge diskutieren, aber dass wir dieses Grundsätzliche gut finden, das haben wir doch schon einmal gesagt. Ich glaube, es ist jetzt endgültig an der Zeit, dieser Zustimmung auch Taten folgen zu lassen und etwas zu machen. Somit kann das Parlament auch seine Selbständigkeit und seine Arbeitsfähigkeit zeigen – selbst dann, wenn wir noch keine Regierung haben.

Abschließend möchte ich sagen, dass das ganz wichtig ist, weil ich glaube, dass un­abhängige Untersuchungsausschüsse den Parlamentarismus stärken können und auch wichtige Schritte für eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit ermöglichen. Ich halte es schlichtweg für unerklärlich, dass wir dem Parlament dieses Recht weiterhin verwehren sollen. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS-LIF.)

14.15

14.15.13

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 12/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

14.15.235. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (18/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


14.15.44

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter diesem Antrag auf Verfassungsänderung verbirgt sich ein Antrag, der die Zukunft des Amtsgeheimnisses neu regeln oder, besser gesagt, eine Abkehr vom Amtsgeheimnis bringen soll. Das Amtsgeheimnis ist ein Relikt aus einem völlig über­holten Verwaltungsverständnis. Es gibt drei starke Argumente, dass wir vom Prinzip des Amtsgeheimnisses abgehen; „abgehen“ heißt, dass in Zukunft nicht das Geheim­nis die Regel ist, sondern die Information an die Bürgerinnen und Bürger. Was sind diese drei Argumente? – Das erste ist Korruptionsbekämpfung, das zweite ist Demo­kratie, und das dritte ist moderne Verwaltung und BürgerInnennähe.

Stichwort Korruptionsbekämpfung. Was macht Korruptionsbekämpfung aus? – Aufde­cken, scharfe Gesetze und Prävention. Und Transparenz ist die beste Prävention, die es bei der Korruptionsbekämpfung gibt. Das ist eine allgemeine Weisheit, die nicht nur die Grünen vertreten, sondern die internationaler Standard ist, nur bei uns noch nicht erkannt wurde.

Schon 2008, also vor fünf Jahren, hat die Staatengruppe gegen Korruption im Euro­parat zur österreichischen Situation eine klare Stellungnahme abgegeben. Im Bericht wurde damals Folgendes geschrieben: „Geheimhaltung ist nach dem Eindruck der GET das Grundprinzip und die Auskunftserteilung die Ausnahme. Es wird dadurch Bür­gern und Medien erschwert, Kontrolle über die Verwaltung auszuüben, was Korruption verhindern würde“.

Diese klare Stellungnahme kommt aus dem Europarat und ist eine klare Empfehlung an den Gesetzgeber in Österreich, das zu ändern. (Beifall bei den Grünen.)

 


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