Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 59

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Begründung

In der jüngeren Vergangenheit konnte vor allem aufgrund der medialen Berichterstat­tung zu Strafprozessen ein schleichender Vertrauensverlust in die Justiz beobachtet werden. In der Bevölkerung laufen ständig Diskussionen über die bevorzugte Behand­lung von Personen des öffentlichen Lebens in den gegen sie laufenden Ermittlungs­verfahren. Diese Diskussion wird nicht verstummen, solange der/die Justizminister-in als parteipolitisch besetztes Organ die bloße Möglichkeit der direkten oder indirekten Einflussnahme auf die Strafverfolgung hat. Um die für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbare Gewaltenteilung konsequent zu verwirklichen, darf die Weisungsbefug­nis auf die Staatsanwaltschaft nicht weiter vom Justizministerium aus erfolgen. Da­durch wird die realpolitisch existierende Kontrolle der 1. und 2. Staatsgewalt, die durch eine politische Besetzung der Ressortspitze des Justizministeriums faktisch auch auf die 3. Staatsgewalt ausgedehnt wird, eingeschränkt werden. Nur so kann von einer tatsächlich unabhängigen Justiz gesprochen werden.

Die Einrichtung einer weisungsfreien Generalstaatsanwaltschaft ist nicht nur aus demokratiepolitischen Überlegungen angezeigt, sie stellt auch eine wirksame Maß­nahme zur Korruptionsbekämpfung dar. Laut einer Studie der Johannes-Kepler-Universität Linz beträgt der volkswirtschaftliche Schaden durch Korruption in Österreich im Vorjahr auf 26 Milliarden Euro. Im jüngsten Corruption Perception Index von Transparency International belegt Österreich nur mehr Platz 26. Im Vergleich zu den EU-15 liegt Österreich im Schlussfeld.

Transparency International Österreich stellt in diesem Zusammenhang fest:

„Die wirksame strafrechtliche Bekämpfung von Korruption steht und fällt mit der ausreichenden personellen und fachlichen Ausstattung der  Staatsanwaltschaft und deren Unabhängigkeit.“ Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung können somit auch wirksame Maßnahmen für die Budgetsanierung sein. Professor Friedrich Schneider, Autor der o.g. Studie der JKU Linz, stellt in der Studie „Schattenwirtschaft, Sozialbetrug und Korruption in Österreich: Wer gewinnt? Wer verliert?“ vom August 2012 fest: „Gelänge es, die Korruption in Österreich auf das Niveau der Schweiz im Jahr 2011 [...] zu reduzieren, dann könnte der Schaden für die österreichische Wirtschaft um 6 Mrd. Euro [...] reduziert werden“. Prof. Schneider stellt in der Studie ferner fest, „dass die Korruption das Wirtschaftswachstum erheblich hemmt“. Wenn das Budgetloch wie behauptet stark auf eine Revidierung der Wirtschaftsprognosen nach unten zurück­zuführen ist, kann Österreich sein manifestes Produktivitätsproblem durch Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung wie eine weisungsfreie Generalstaatsanwaltschaft nach­haltig und wirksam bekämpfen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


15.27.10

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Herren auf der Regierungsbank! Die Wahrheit ist der Bevölkerung zumutbar! – Ich glaube, dieser Spruch von der Ingeborg Bachmann hat mehr Bedeutung und Gültigkeit denn je. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Den Menschen! Ist ein Unter­schied!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Budgetloch, das wir schon vor zwei Wochen diskutiert haben, ist eine Erfindung der ÖVP, soweit ich mich erinnere, und


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