Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 103

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Due-Diligence-Prüfung nicht davor gemacht wurde, warum wurde sie dann nicht wenigstens nachher gemacht? Es gibt tatsächlich in der Praxis Lebenssachverhalte, wo ein rascher Abschluss notwendig ist und wo es keine Zeit mehr für eine genaue Prüfung gibt, aber jeder Wirtschaftsanwalt weiß, dass man dann, wenn solch ein Fall vorliegt, zumindest im Vertrag vorsehen muss, dass nachträglich eine Prüfung ge­macht wird und dass für den Fall, dass im Nachhinein in die eine oder in die andere Richtung Sachen aufkommen, wo Handlungsbedarf besteht, entsprechende Klauseln, Besserungsklauseln eingebaut werden. Warum ist das nicht passiert?

Und drittens: der Rechtsstreit zwischen der BayernLB, der Bayerischen Landesbank, und der Hypo Alpe-Adria beim Landgericht München über zumindest 2,3 Milliarden €.

Geehrte Mitglieder der Bundesregierung, beantworten Sie doch die Frage, warum man nicht schon früher draufgekommen ist, dass die Kredite, die die Bayerische Landesbank an die Hypo gegeben hat, eventuell eigenkapitalersetzend sind. Denn: Laut dem Eigenkapitalersatzgesetz sind Kredite, die ein Gesellschafter in der Krise an die Gesellschaft leistet, Eigenkapital, und die können nicht zurückgefordert werden. Warum ist man so spät draufgekommen? Warum hat man erst im Jahre 2012 die Zahlungen eingestellt?

Fragen über Fragen, die unbeantwortet geblieben sind und die eines gemeinsam haben: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, Antworten auf diese Fragen zu bekommen! Und daher brauchen wir diesen Untersuchungsausschuss für die Hypo Alpe-Adria.

Aber wir wollen, wie wir immer sagen, nicht nur aufklären, sondern wir wollen, dass man auch Konsequenzen daraus zieht. Die NEOS wollen immer auch konstruktive Lösungswege aufzeigen. Wir haben Ihnen heute einen aufgezeigt, nämlich nach Vorbild – auch nach Schweizer Vorbild – ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, für Bundesländer anzugehen. Sie haben diesen Antrag mehrheitlich abgelehnt und damit eine Chance verpasst. Das ist bedauerlich.

Kollege Amon, da Sie gesagt haben – Ihr Hauptargument, sofern ich das richtig verstanden habe (Präsident Ing. Hofer gibt das Glockenzeichen); und da gebe ich dem Kollegen Kogler recht –, man könne nicht gleichzeitig die parlamentarische und die gerichtliche Prüfung machen (Präsident Ing. Hofer gibt neuerlich das Glockenzeichen), muss ich Ihnen sagen: Das ist schon richtig, aber es gibt in diesen Angelegenheiten keine Gerichtsverfahren! Daher ist das wirklich kein Argument!

Da frage ich mich schon: Gibt es wirklich keine besseren Argumente gegen einen Untersuchungsausschuss? Das gilt auch für die Kollegen von der SPÖ. Das ist zu wenig!

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordneter Dr. Rainer Hable (fortsetzend): Das werden die Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen! – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS-LIF.)

17.28

17.28.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist abgelehnt. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber nur mehr knapp!)

 


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