Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 122

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Was passiert, wenn wir das Ziel nicht erreichen, wenn es nicht genug Abbau der Frühpensionen gibt, wenn das faktische Pensionsalter nicht so steigt, wie wir es uns vorstellen? – Dann wird es Maßnahmen geben. Also Sie sehen, das Programm hat Hand und Fuß.

Sie finden wichtige Weichenstellungen in vielen Bereichen, die ältere Menschen betreffen: mehr Gesundheitsvorsorge, die flächendeckende Absicherung der Haus­ärzte, die langfristige Finanzierung von Pflege und Betreuung. Ja, das ist uns ein ganz besonderes Herzensanliegen.

Einen Punkt möchte ich noch herausgreifen, weil es bei vielen Pensionisten gerade vor Weihnachten sehr eng im Börsel wird: Ab 2015 wird es wieder die volle Abgeltung der Teuerung für Pensionen geben.

Werte Kolleginnen und Kollegen, da liegen viele Vorhaben auf dem Tisch. Es liegt nun an uns allen, was wir daraus machen. Ich ersuche Sie, dass wir gemeinsam hier die besten Lösungen finden – für alle, für alle Generationen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.10


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


15.10.38

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vizekanzler, ein Minister aus Ihrer Mannschaft geht mir heute ab. Er war zwar zwei, drei Stunden hier und hat dem Parlament zugehört, aber er ist schon gegangen. – Oh, er ist schon wieder da! Sehr gut, da freue ich mich: Unser Justiz­minister Brandstetter pünktlich zu meiner Rede hier. Besser kann das Timing gar nicht sein. Wenn Sie das politisch auch hinkriegen, dass Sie pünktlich zu meinen Initiativen hier sind, dann haben wir viel gewonnen. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dr. Mitterlehner: Nur nicht übertreiben!)

Herr Justizminister Brandstetter, Sie haben schon mitbekommen, dass in der Politik mitunter andere Gesetze gelten: Man wird sehr schnell und sehr früh kritisch beäugt. Das hat natürlich mit Ihrem Rollenwechsel zu tun: Sie waren Strafverteidiger und sind dann in die Ministerrolle geschlüpft. Natürlich hat die Diskussion um Ihre früheren Vertretungen insofern für Irritation gesorgt, als sich natürlich manche die Frage nach einem Interessenkonflikt stellen.

Ich glaube, allein die Tatsache, dass diese Frage nach dem Interessenkonflikt möglich ist, zeigt, dass wir dringenden Handlungsbedarf haben, denn das, was die Leute wis­sen wollen, ist Folgendes: Ist es möglich, dass man jahrelang erfolgreicher Straf­verteidiger sein kann in Causen, die noch gerichtsanhängig sind, dass man dort vertre­ten oder beraten kann wie bei der Hypo Alpe-Adria oder im Telekom-Verfahren, und kann man dann sofort in eine andere Rolle wechseln, nämlich in die Chef-Rolle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte? – Das sorgt für Irritation.

Und jetzt kann man das damit beantworten, dass man sagt, jemand ist integer und wird seine Rolle schon angemessen ausüben, oder man kann sagen: Eigentlich darf es diese Frage gar nicht geben! Eigentlich sollte klar sein, dass die Rolle des Justiz­ministers und die Rolle des Chefs der Staatsanwaltschaft getrennt sind, dass das Weisungsrecht, das jetzt zwischen Justizministerium und Staatsanwaltschaften be­steht, gekappt wird und ein zeitgemäßes neues Modell Eingang findet, damit genau diese Debatte um Interessenkonflikte nicht entsteht und dadurch das Vertrauen in die Justiz auch nicht jedes Mal, wenn so ein Rollenwechsel stattfindet, ins Wanken gerät.

 


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