Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 127

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Das sind alles richtige und wichtige Maßnahmen, aber neben all diesen Lösungen, die darauf abzielen, jungen Menschen bei ihren Alltagssorgen zu helfen und ihre Situation zu verbessern, gibt es vor allem einen Punkt, der mich zuversichtlich stimmt. Es gibt nämlich neben all diesen Lösungen auch andere zukünftige Fragen, die uns langfristig treffen werden, und das ist vor allem, dass wir nicht einen untragbaren Schuldenruck­sack aufgebürdet bekommen. Ich halte es für ambitioniert und für konsequent, das faktische Pensionsantrittsalter endlich einmal deutlich anheben zu wollen. Ich halte es für einen guten Weg, die jetzigen Pensionen zu sichern und auch die zukünftiger Generationen.

Darum halte ich dieses Regierungsprogramm für das jugendfreundlichste, weil es end­lich Schluss macht mit der Schuldenmacherei auf Kosten zukünftiger Generationen. Das gibt mir Hoffnung! (Beifall bei der ÖVP.)

Vielleicht noch ein frommer Wunsch, da ja Weihnachten vor der Tür steht und das heute meine erste Rede ist: Ich möchte Sie einladen, helfen wir zusammen und geben wir den Menschen wieder das Gefühl, dass wir eine gute Arbeit machen und dass es sich lohnt, Vertrauen in die Demokratie zu setzen! Vielleicht schaffen wir es in Zukunft, öfter zuzuhören, vielleicht auch bei guten Meldungen anderer Fraktionen zu klatschen und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Nehmen wir das Bundeshymnenzitat von Matthias Strolz: Gehen wir mutig in neue Zeiten, und fügen wir vielleicht hinzu: arbeits­froh und hoffnungsreich.  Lassen Sie uns anpacken für unser Österreich! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS-LIF.)

15.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Dr. Brandstetter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.24.15

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Die angesprochene juristische Problematik des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde auch in der Vergangen­heit immer wieder intensiv diskutiert. Ich war ja selbst als Strafrechtler auch an diesen Diskussionen oft beteiligt. Meine Ernennung war jetzt Anlass dafür, dass die Debatte darüber wieder aufgekommen ist, was ich absolut verstehe. Es war und ist – das darf ich Ihnen versichern – auch in meinem Sinn, darüber zu diskutieren und Möglichkeiten für eine sinnvolle Reform des Weisungsrechtes auszuloten. Da bin ich dafür.

Ich habe die feste Absicht, diesen Diskussionsprozess unter Einbindung von Experten und Praktikern aus dem Justizbereich zu führen. Dies erfordert auch die Lösung schwieriger verfassungsrechtlicher Fragen, wenn man eine gediegene und auch wirk­lich dauerhafte Lösung finden will, denn die Ministerverantwortlichkeit als solche ist ja verfassungsrechtlich vorgegeben, da kommen wir nicht drumherum. Dazu kommt, dass auch sehr komplexe strafprozessuale Fragen zu lösen sein werden. Und das alles geht halt seriöserweise nicht von heute auf morgen. Ich komme aus dem Bereich der Rechtswissenschaft und weiß daher, dass es dafür eine offene, aber auch intensive Diskussion all jener braucht, die sich schon bisher daran beteiligt haben und an diesem Thema interessiert sind.

Sie können aber versichert sein, dass ich persönlich auf die Justizsprecher aller im Parlament vertretenen Parteien offen zugehen werde, um sicherzustellen, dass es in dieser rechtspolitisch so heiklen Frage eine Lösung auf möglichst breiter Basis geben kann. Ich bitte Sie diesbezüglich auch um Ihre konstruktive Mitarbeit.

Was jetzt den Entschließungsantrag betrifft, den ich erst vor Kurzem lesen konnte: Dieser kommt etwas zu früh und greift auch inhaltlich insofern zu kurz, als er konkret


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