Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 146

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Ausführungen der Kollegin Aslan eingehen. Ich kann das nicht so unwidersprochen stehen lassen, was Sie gesagt haben, denn gerade die Ressorts Frauen und Bildung ermöglichen unglaublich viele Synergien.

Das habe ich selbst gesehen. Ich habe selbst die Ressorts Frauen und Bildung in der Steiermark geführt. Man kann da sehr effizient, wirksam gesellschaftsverändernd und bewusstseinsbildend wirken und damit wirklich nachhaltig gesellschaftsverändernd.

Unsere Frauen- und Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek ist eine Garantin dafür, dass diese Synergien auch bestens genützt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Regierungsabkommen enthält auch sehr viele Verbesserungen im Bereich des KonsumentInnenschutzes. Gerade im Sinne der Balance ist das auch ganz, ganz notwendig und wichtig; es geht darum, dass die Menschen mit ihrem hart verdienten Geld gut leben und mit ihrem Einkommen auch auskommen können. Deshalb ist es mir auch ganz, ganz wichtig gewesen, dass Gruppenklagen forciert werden, damit nicht jeder einzeln mit hohem Risiko klagen muss, sondern die Ansprüche gemeinsam effizient eingeklagt werden können. Das würde auch eine wesentliche Entlastung der Gerichte mit sich bringen.

Eine Beweislastumkehr bei Preismissbrauch marktbeherrschender Unternehmen ist vorgesehen, vor allem im Energiesektor. Faire Wettbewerbsregeln soll es geben, gerade auch im Bereich der Werbung, wo wirklich Vorsorge getroffen werden muss, dass die Menschen eben nicht durch irreführende Werbung hinters Licht geführt werden. Die Zweckwidmung von Bußgeldern ist vorgesehen, nämlich eine Zweckwid­mung für den VKI.

Eine verbesserte und deutlichere Lebensmittelkennzeichnung ist angedacht. Die Schuld­nerinnen- und Schuldnerberatung wird ausgebaut, was auch dringend notwen­dig ist, weil die Nachfrage leider stetig steigend ist, und dem muss man natürlich auch gerecht werden.

Da geht es aber vor allem um die präventive Wirkung. Überhaupt sind Information und Prävention das Um und Auf im Bereich des Konsumentinnen- und Konsumenten­schutzes. Da sind wir einer Meinung, dass man möglichst früh ansetzen muss, am besten schon im Jugendalter. Auch das zeigt, dass gerade der Konsumentinnen- und Konsumentenschutz eine klassische Querschnittmaterie ist, die alle Resorts fordert.

Ganz besonders der Justizminister wird in nächster Zeit mit der Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie gefordert sein. Da hätte ich auch einen Tipp für unseren neuen Justizminister: Greifen Sie auf den umsetzungsreifen Entwurf des Sozialminis­teriums zurück, dann sind Sie auf der sicheren Seite! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


16.10.22

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Dame und meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Regierungsprogramm ist das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen der letzten Wochen. Naturgemäß finden sich die beiden Parteien SPÖ und ÖVP nicht zu hundert Prozent in diesem Koalitionspakt wieder. Dennoch tragen wir gemeinsam dieses Übereinkommen mit.

 


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