Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 150

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braucht es ein Forschungsfinanzierungsgesetz und nicht nur die Ankündigung und das neuerliche Hineinschreiben.

Sie haben schon generell darauf verzichtet, in das Regierungsprogramm etwas über die Forschungsquote zu schreiben. Es war immer von 3,76 Prozent die Rede – aber diesbezüglich findet sich nichts mehr in diesem Regierungsprogramm.

Es ist also eine Großbaustelle, die Sie hier hinterlassen. (Abg. Rädler: Redezeit!) Und ich möchte damit schließen, dass wir alle Kolleginnen und Kollegen einladen, heute dem Antrag beizupflichten, dass ein eigenständiges Ministerium für Wissenschaft und Forschung in Österreich selbstverständlich notwendig ist und in dieser Form erhalten bleiben soll. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Vavrik.)

16.22


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


16.22.57

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Einige Worte zum Verfas­sungs­bereich und zum Bereich Modernisierung des Staates, der in diesem Koalitions­übereinkommen behandelt wird. Der Bereich Modernisierung stellt eine der wichtigsten Aufgaben dieses Koalitionsübereinkommens dar, die wir schon in der letzten Legislaturperiode in Angriff genommen haben, und wir waren auch in der letzten Legislaturperiode gerade im Verfassungsbereich recht erfolgreich.

Es ist uns gelungen, die Verwaltungsgerichtsbarkeit einstimmig hier im Parlament umzusetzen, mit allen nachfolgenden Beschlüssen, die notwendig waren. Wir haben in diesem Zusammenhang mehr als 120 Gesetze geändert. Es war eine der größten Reformen, die im Verfassungsbereich seit 1929 stattgefunden haben. Das war wirklich ein Schritt in Richtung Verwaltungsreform – er hat jedoch in den Medien nicht die entsprechende Beachtung gefunden.

Es gibt im Rahmen des Rechtsschutzes auch für den Einzelnen die Möglichkeit, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, sollten Gesetzesregelungen verfassungswidrig sein. Das heißt, wir haben die Gesetzesbeschwerde eingeführt – auch das wurde einstimmig beschlossen.

Und wir sind dabei, ein Informationsfreiheitsgesetz einzuführen. Dieses Informations­frei­heitsgesetz bedeutet die Verabschiedung vom Amtsgeheimnis und wird aus zwei Teilen bestehen: aus dem Recht auf Auskunft des Einzelnen und der Verpflichtung der Ministerien zur automatischen Auskunftsleistung. Auch das wird wieder eine gesell­schaftspolitische Umstellung unseres Systems sein, eigentlich eine gewaltige Um­stellung des gesamten Systems.

Laut diesem Übereinkommen wird auch das Wahlrecht weiter personalisiert. Die Grenzen für Veränderungen werden gesenkt, für die Regionalwahlkreisliste auf 9 Pro­zent, die Landeswahlkreisliste auf 5 Prozent und die Bundeswahlkreisliste ebenfalls auf 5 Prozent.

Wir bringen noch heute einen Initiativeintrag ein – dies ist notwendig, um sogleich mit der Umsetzung dieser Maßnahmen beginnen zu können –, nämlich betreffend das EU-Wahlrecht. Es geht um eine Anpassung an eine Verordnung, die notwendig wurde. Für eine Veränderung der Reihung sollen nur noch 5 Prozent der Vorzugsstimmen erfor­derlich sein. Das ist einer der ersten Punkte aus diesem Übereinkommen, dessen Umsetzung heute noch eingeleitet wird: die Personalisierung des Wahlrechts.

 


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