Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 180

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3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 57/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstrecht für Päda­gogInnen (7 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.

 


18.09.52

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich vermeinte, vielleicht die Frau Bundesministerin für Unterricht bei diesem Punkt zu sehen. Aber es ist jetzt offensichtlich mit den Beamten Genüge getan.

Wir befinden uns in einer Stunde des heutigen Tages, in der man sagen kann: Im Schatten dieser Regierungserklärung wird jetzt das Lehrerdienstrecht durchgewinkt. Mehr kann man nicht dazu sagen. Es ist eine „perfekte“ Choreographie, dass das um diese Zeit angesetzt wurde. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir befinden uns auch in einer Zeit, in der man schon eines gesehen hat: An dem letzten Rechnungshofbericht, der über das Chaos der Neuen Mittelschule berichtet hat, mag man bereits ermessen, welcher Scherbenhaufen angerichtet wurde, wenn hier ideologisch geleitete Bildungspolitik stattgefunden hat: zu teuer, zu wenig effizient, und vor allem keine wissenschaftliche Begleitung, aber PR-Maßnahmen um 4 Millionen €. Das ist eine sozialdemokratische Bildungspolitik! Und gleichzeitig erfolgt ein Aushun­gern der AHS.

Nun soll heute der nächste Anschlag auf die Qualität unseres Bildungssystems erfol­gen. Es ist, was hier gemacht wird, tatsächlich ein Verbrechen an der Zukunft unserer Kinder und unserer Jugendlichen! (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Das ist ja unglaublich!) Auch wenn Sie, Frau Ministerin, sagen, es ist unglaublich: Glauben Sie mir‘s nur! Ich glaube, Sie sind die personifizierte Umsetzung des Buches von Konrad Paul Liessmann: „Theorie der Unbildung“. Sie sind das praktische Beispiel dafür.

Wir sind in einer Zeit, in der Lehrer und Regierung sich offensichtlich gegenseitig auf­schaukeln. Es müsste doch zu denken geben, wenn die – unter Anführungs­zeichen – „alten“ Lehrer, die dieses neue Dienstrecht gar nicht betrifft, so massiv auf die Barrikaden steigen! Sie könnten sich ja denken: Na ja, das betrifft ohnehin alle, die nach uns unterrichten und nach uns kommen, es könnte uns ja wurscht sein. – Nein, darum geht es eben nicht.

Auf eine Gruppe beziehungsweise auf zwei Gruppen wird in dieser Diskussion komplett vergessen. Es sind nämlich die, für die das Bildungssystem das Wichtigste ist: Es sind die Kinder, die Jugendlichen, die Schüler und deren Eltern. (Beifall bei der FPÖ.) Dass diese nahezu auch geschlossen gegen dieses neue Lehrerdienstrecht sind, ist medial überhaupt nicht in der Auseinandersetzung vorgekommen, wohl mit gutem Grund.

Was sind denn die Probleme, die es dabei gibt? – Es ist eine effektive Verschlech­terung der Betreuungsverhältnisse, wenn durch die Stundenkontingentierung, die jetzt neu erfolgen soll, Lehrer 50 bis 100, an Abendschulen sogar 100 bis 200 Schüler mehr unterrichten müssen. Da soll einer sagen, dass das Betreuungsverhältnis, das durch die Reduktion der Klassenschülerhöchstzahlen hergestellt wird, eine Verbesserung wäre! Es würden nämlich die Lehrer an sich gerne mehr Zeit für ihre Unterrichts-


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