Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 230

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Dann darf ich noch – für mich ist das ein wichtiger Punkt – die Aufwertung des Ver­waltungspraktikums als Ausbildungsverhältnis anfügen. Damit ist neben der finan­ziellen Aufwertung auch eine verbesserte Ausbildung sichergestellt, auch mit dem Ziel, hochqualifizierte und gut ausgebildete Nachwuchskräfte für eine Verwendung in der Bundesverwaltung zu interessieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, all diese Punkte wurden sozialpartnerschaftlich abgestimmt. Leider ist es bis heute nicht gelungen, einen sozialpartnerschaftlichen Konsens in der Frage der Bezugserhöhung für die öffentlich Bediensteten im Jahr 2014 zu finden.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich mich bei allen öffentlich Bediensteten sehr herzlich für ihre Arbeit im öffentlichen Dienst bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

20.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


20.20.54

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Robert Lugar, ich verstehe jetzt da irgendetwas nicht ganz. Ich kann alles unterschreiben, was du hier im Plenum gesagt hast. Du hast jetzt sechs Minuten lang eine Brandrede darüber gehalten, wie schlecht denn die Erhöhung der Politikerbezüge nicht wäre – aber dann verstehe ich nicht: Warum habt ihr im Ausschuss der Erhöhung der Politikerbezüge zugestimmt? Das ist aus meiner Sicht komplett unverständlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben uns schon wesentliche Gedanken zur Dienstrechts-Novelle 2013 gemacht und haben dazu auch Abänderungsanträge vorbereitet.

Der erste Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kunasek und Lausch zur Dienstrechts-Novelle 2013 (8 der Bei­lagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Artikel 1

Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetz

1. Nach der Ziffer 40 wird die Ziffer 40a eingefügt, in der im § 236 b Abs. 2 Z 3 die Wortfolge ,bis zum Höchstausmaß von 30 Monaten‘ entfällt.

2. Nach der Ziffer 41 wird die Ziffer 41a eingefügt, in der im § 236 d Abs. 2 Z 3 die Wortfolge ,bis zum Höchstausmaß von 30 Monaten‘ entfällt.“

*****

Worum geht es da? Das ganz kurz erklärt: Da geht es darum, dass es aus unserer Sicht inakzeptabel ist, dass man von den ehemaligen Zeitsoldaten für den Ausgleichs­fonds der Pensionsversicherungsträger insgesamt zirka 93 Millionen € einkassiert, abschöpft, im Prinzip aber diese Gelder den Zeitsoldaten nur eingeschränkt, nämlich mit einer Deckelung auf 30 Monate, zukommen lässt.

 


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