Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 231

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich denke, es ist nur fair, recht und billig, wenn man sagt, dieser Betrag wurde einbe­halten und soll dann auch für diesen Personenkreis zur Verfügung stehen. Da kann der Kollege Pendl, glaube ich, nichts dagegen haben. Kollege Gerstl, du bist sehr fleißig mit den Anträgen im Ausschuss, ich glaube, du wirst da auch nichts dagegen haben. Ich denke, das steht den Zeitsoldaten zu und das kann man eigentlich nur unterstüt­zen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Antrag:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Lausch zur Dienstrechts-Novelle 2013 (8 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Im Artikel 1 wird nach der Ziffer 22 die Ziffer 22a § 109 Abs. 2 eingefügt:

„(2) Von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ist abzusehen, wenn nach Ansicht des Dienstvorgesetzten eine Belehrung oder Ermahnung ausreicht. Diese ist dem Beamten nachweislich mitzuteilen. Hat ein Beamter zu seiner Belehrung oder Ermahnung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, so ist diese der Belehrung oder Ermahnung direkt anzuheften. Eine Ermahnung oder Belehrung muss nach Ablauf von drei Jahren ab Mitteilung an den Beamten nachweislich entfernt oder gelöscht werden und darf zu keinen dienstlichen Nachteilen führen, wenn der Beamte in diesem Zeitraum keine weitere Dienstpflichtverletzung begangen hat. Die Löschung oder die Entfernung ist dem betroffenen Beamten unverzüglich und nachweislich mitzuteilen. Inhaltsverzeichnis und Nummerierung des Personalaktes sind dement­sprechend anzupassen.“

*****

Genau da liegt das Problem in der Praxis. Man hat diesen Weg der schriftlichen Beleh­rung und Ermahnung gewählt, um die Zahl der Disziplinarverfahren hintanzu­halten, wenn man sagen kann, das reicht in diesem Fall aus, es war eine einmalige Verfehlung des Beamten. Aber die Problematik liegt genau darin, dass nach Ablauf, nach drei Jahren diese Belehrung beziehungsweise Ermahnung aus dem Personalakt nicht mehr herauskommt. Da redet man sich darauf aus, der Personalakt ist durch­nummeriert, da würde dann die Nummerierung unterbrochen werden, das würde dann fehlen, und so weiter. Das haut einfach nicht hin.

Wieder die Frage an die zwei Dienstrechts-Experten von ÖVP und SPÖ, Gerstl und Pendl: Ich glaube, gegen das kann man auch nichts haben, das wäre nur fair und gerecht. Die Bestrafung ist erfolgt, drei Jahre später ist es abgelaufen, und dann hat es aus dem Akt herauszukommen. Ich glaube, dass wir auch hier mit einer Unterstützung rechnen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch einmal ganz kurz: Dieser Antrag 41/A von Pendl und Gerstl ist eigentlich eine gute Sache, das kann man nur unterschreiben. Es sind viele Sachen drinnen – Pflege­karenz, Pflegeteilzeit sind schon angesprochen worden –, denen wir eigentlich zustim­men müssten. Wir würden auch sehr, sehr gerne zustimmen, können aber in der dritten Lesung dann nicht zustimmen, weil eben diese „Lex Enns“ da hineinverpackt ist. Das ist wirklich nur eine Anlassgesetzgebung, die aus unserer Sicht auch noch der Verfassung widerspricht. Wir machen da deshalb sicherlich nicht mit und werden dem in der dritten Lesung nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite