Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 237

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, dem zufolge die (ab 1.1.2015 wirksame) Valorisierung der Parteienförderung für einen Zeitraum von vier Jahren ausgesetzt wird.“

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Die Begründung ist bekannt: Die öffentliche Parteienförderung in Österreich ist pro Kopf die zweithöchste in allen OECD-Staaten und die allerhöchste in Europa. Im Zuge der Reform des Jahres 2012 wurde die jährliche Parteienförderung auf Bundesebene tatsächlich fast verdoppelt. (Abg. Rädler: Das ist die Förderung vom Haselsteiner!) Nicht wirklich! (Abg. Vilimsky: Sie haben halt keine andere!) Ach so? Na gut, wenn Sie die bekommen. Das glaube ich nämlich nicht. (Abg. Vilimsky: Zahlen Sie es zurück!)

Aufgrund des ausufernden Budgetdefizits ist es eine naheliegende Maßnahme, zumindest den Zuwachs dieses Ausgabenpostens zu reduzieren. (Abg. Vilimsky: Zahlen Sie es an „Licht ins Dunkel“! Machen Sie es!) Es ist ein Vorschlag. Das letzte Mal, als wir diesen Vorschlag eingebracht haben, hat die gesamte Opposition diesen mitgetragen. Da war es ein Antrag, der einen Zeitraum von fünf Jahren umfasste. Heute bringe ich einen Antrag ein, der nur einen Zeitraum von vier Jahren umfasst. Und ich würde Sie alle bitten, sowohl die Parteien der Opposition als auch die Parteien der Regierung, diesen Antrag mitzutragen.

Ich glaube, es wäre ein schönes Zeichen vor Weihnachten für die Bürgerinnen und Bürger und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Machen Sie uns allen ein Ge­schenk! – Hvala lepa! (Beifall bei NEOS-LIF.)

20.36


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Mlinar eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Angelika Mlinar, Kollegin und Kollegen betreffend Ausset­zung der Valorisierung der Parteienförderung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses betref­fend Dienstrechts-Novelle 2013 (41/A) und Bezügegesetz (40/A)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, dem zufolge die (ab 1.1.2015 wirksame) Valorisierung der Parteienförderung für einen Zeitraum von vier Jahren ausgesetzt wird.“

Begründung

Die öffentliche Parteienförderung in Österreich ist pro Kopf die zweithöchste der OECD-Staaten (hinter Japan) und die höchste Europas (Sickinger, Politisches Geld, Wien 2013; Naßmacher, The Funding of Party Competition, Baden-Baden 2009). Im Zuge der Reform des Jahres 2012 wurde die jährliche Parteienförderung auf Bundes­ebene (wenn auch unter gleichzeitigem Entfall der Wahlkampfkostenrückerstattung)


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