Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 243

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Bund und das Land Oberösterreich überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung der Hochwasserschutzprojekte für das Eferdinger Becken Sorge zu tragen. Derzeit besteht für diesen Raum nur ein sehr eingeschränkter Hochwasserschutz. Arbeiten zur zeitnahen Erstellung eines generellen Projektes für das Eferdinger Becken, in Zusammenarbeit mit Oberösterreich und dem Bund und beim Bund insbe­son­dere dem BMVIT, waren bereits eingeleitet. Denn: Durch die Konjunkturmaß­nahmen, die wir beschlossen haben, haben wir ja auch beschlossen, diese Maßnah­men vorzuziehen.

Rund 60 Quadratkilometer Fläche könnten dadurch zukünftig vor Hochwasser geschützt werden. Bei derzeit geschätzten Gesamtkosten von bis zu 250 Millionen € im Zeitraum von 2014 bis 2020 beläuft sich der 50-prozentige Bundesanteil auf 125 Millionen €. Daher wird die budgetäre Bedeckung des Bundesanteils aus den Mitteln des Katastrophenfonds vorgesehen, und wir beschließen heute diese Bedeckung.

Der Hochwasserschutz soll in zwei Bereiche gegliedert und zeitlich differenziert umgesetzt werden. Im ersten Schritt werden Absiedelungsbereiche im Eferdinger Becken festgelegt, um einen großen Retentionsraum schaffen zu können, der sowohl wasserwirtschaftlich als auch ökologisch dort Bedeutung hat und künftig wirtschaft­lichen Schaden minimieren soll. Der zweite Schritt für diesen aktiven Hochwas­serschutz sind dann jene Maßnahmen – wie Dämme oder Mobilelemente –, die die Menschen vor Schaden an Leib, Leben und ihrem Eigentum schützen sollen. Ich glaube, dass es gerechtfertigt ist, rasch den Menschen in diesem Bereich, der bisher eigentlich noch wenig Hochwasserschutz gehabt hat, zu helfen.

Die Umsetzung geplanter Maßnahmen ist dann in einer Artikel 15a-Vereinbarung mit dem Land Oberösterreich vorzunehmen, die Finanzierung erfolgt aus dem Katastro­phenfonds. Diese Hilfe ist, glaube ich, von allen Fraktionen hier im Haus als sinnvoll erachtet worden, und ich bedanke mich bei allen Fraktionen, dass es einen positiven beziehungsweise einen einstimmigen Beschluss im Ausschuss dazu gab. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Der zweite Teil betrifft die Dürre, die heuer ganz große Schäden in der Landwirtschaft angerichtet hat. Auch dafür stellen wir Geld zur Verfügung.

Meine Damen und Herren! Gerade die Hilfe für die Dürreschäden hat mich zu dem Sager verleitet: Wir lassen die Bauern nicht im Regen stehen! Jetzt weiß ich schon, diese Redewendung versteht jeder, und sie ist im Zusammenhang mit der Dürre unpas­send. Trotzdem stehe ich dazu: Wir lassen die Bauern nicht im Regen stehen! (Bravoruf und Beifall bei der ÖVP.)

20.57


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirch­gatterer. – Bitte.

 


20.57.08

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es geht, wie schon die ehemalige Bundesministerin und jetzige Abgeordnete Maria Fekter erwähnt hat, zum einen um Sondermittel für den nachhaltigen Hochwasserschutz im Eferdinger Becken in Oberösterreich und zum anderen um die Entschädigung für außerordent­liche Ertragsausfälle in der österreichischen Landwirtschaft.

Es stimmt, manche Bäuerinnen und Bauern mussten einen Ernteverlust bis zu 90 Prozent hinnehmen, und die Unterstützung der kleinen Höfe ist daher eine Existenz­frage. Ich möchte, werte Kolleginnen und Kollegen, erinnern an die Bilder von den Schäden und den Zerstörungen durch das verheerende Hochwasser im Juni diesen


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