Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 267

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Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung Beilage IV/2 vor.

Die Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 5/1 ein.

Die Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Zusatzantrag Beilage 4/1 ein.

Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Bei­lage IV/1 vor.

Die Abgeordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen bringen den Zusatzantrag Beilage 4/2 ein.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Mlinar, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 5/2 EA ein.

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 4:

Der Zusatzantrag Beilage 4/1 wird in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen: 163

davon Ja-Stimmen: 54

Nein-Stimmen: 109

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 20.44 Uhr bis 20.55 Uhr.

Der Zusatzantrag Beilage 4/2 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 8 der Beilagen in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung mehrstimmig und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Zu TO-Punkt 5:

Der Abänderungsantrag Beilage 5/1 wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vor­gesehenen Anzahl der Abgeordneten abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 9 der Beilagen bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 5/2 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 6: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (10 der Beilagen)

TO-Punkt 7: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (3 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über das Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (11 der Beilagen)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 6:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 10 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.

 


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