sen, was die Regierung macht. Das soll nicht irgendwo hinter verschlossenen Türen geschehen, sondern offen und transparent sein. Dieses Prinzip der Informationsfreiheit soll somit für die Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden.
Der zweite Punkt ist die Harmonisierung von Kompetenzverteilungen mit dem besonderen Hinweis darauf, dass es nicht zu Konkurrenzsituationen zwischen Bund und Ländern kommen soll. Das haben wir heute in der Aktuellen Stunde beim Thema Familienbeihilfe beziehungsweise Familienförderungen bereits diskutiert. Einerseits haben wir gesagt, dass es gut ist, dass Familien so viel Förderung bekommen, aber andererseits sind diese Förderungen zum Teil so kompliziert vom Bund oder vom Land zu erhalten, dass Doppelgleisigkeiten aufgedröselt gehören. Das soll im Sinne der Bürger wieder durchsichtiger werden. Also ich sehe darin absolut keinen Nachteil.
Mein dritter Punkt wäre effizientes Handeln. Fangen wir damit bei den Bundesministerien an! Bis jetzt war jedes Bundesministerium selbst für die Organisation von Kulis und Schreibtischen zuständig. Jetzt soll es ein Amt der Bundesregierung geben, das diese Dinge für alle Ministerien übernimmt. Durch Nachdenken darüber, wie man Arbeitsabläufe vereinfachen kann, kann darauf geschaut werden, dass nicht die Qualität der Arbeit, die geleistet wird, sinkt, sondern die Effizienz so weit gesteigert wird und Synergien genutzt werden, dass es im Sinne der Bevölkerung ist.
Ganz besonders stolz kann ich als Wienerin darauf sein, dass die Stadt Wien im EDV-Bereich, im E-Government, weltweit anerkannt ist und auch immer wieder zitiert wird. Das ist nicht nur in Europa so, sondern wirklich weltweit. Wir sind natürlich gefordert, das auch weiter auszubauen, und das bedarf natürlich immer wieder Überlegungen.
Ich sehe das, was zum Beispiel Kollege Strache wieder gesagt hat, gar nicht ein. Er hat gesagt, es bewege sich überhaupt nichts, der Verwaltungsapparat werde aufgebläht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht könnten Sie dem Kollegen ausrichten, dass wir eine Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen haben. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist seit 1. Jänner dieses Jahres gültig. Das ist eine der größten Reformen, die wir in den letzten hundert Jahren gemacht haben, eine der größten Reformen für Rechtssicherheit für die Österreicherinnen und Österreicher. Wir erwarten uns davon schnellere und raschere Entscheidungen einerseits im Sinne der Bürger, andererseits natürlich auch der Industrie. Es kann ja nicht sein, dass es ewig dauert, wenn eine Unternehmerin oder ein Unternehmer um einen Bescheid ansucht. Es soll schneller funktionieren, und das soll natürlich dann auch Unternehmen anlocken, sich in Österreich zu engagieren.
Ich denke, dass es eine gute Basis ist, auf der wir hier aufbauen können, und es liegt an uns, was wir daraus machen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.55
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte.
12.55
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Es ist ja Aufgabe einer Regierung, sich aufzustellen für die Probleme, die in den nächsten Jahren auf uns zukommen, für die Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Und genau mit dem Bundesministeriengesetz zeigt die Regierung, wer da welche Aufgaben übernehmen soll.
Eine der größten Herausforderungen dieses Jahrhunderts sind sicher der Klimawandel und die Energiewende, der Umbau des Energiesystems hin zu einem erneuerbaren, dezentralen, bürgernahen Energiesystem. Es gilt, da Systeme neu zu denken, neu zu
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