„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge eine vierwöchige Begutachtungsfrist von Regierungsvorlagen vor der Beschlussfassung im Ministerrat festgesetzt wird.“
Begründung
Im Zuge der Veröffentlichung der Regierungsvorlage betreffend das Abgabenänderungsgesetz 2014 wurde eine Begutachtungsfrist von lediglich zwei Wochen vorgesehen. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes empfiehlt in seinen Rundschreiben eine Begutachtungsfrist von vier bis sechs Wochen; eine ebenfalls vierwöchige Frist für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen findet sich in der Vereinbarung gem. Art 15a B-VG zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über den Konsultationsmechanismus.
Letztere Vereinbarung gilt aber eben nur zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, weshalb es notwendig ist, eine generelle Begutachtungsfrist festzusetzen. Andernfalls würde die öffentliche Diskussion mit Bürger_innen und Interessenvertretungen umgangen und eine kritische parlamentarische Auseinandersetzung gescheut.
Insbesondere ist eine zweiwöchige Begutachtungsfrist für ein Steuerbelastungspaket dieser Größenordnung untragbar, da sie jede ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema unmöglich macht. Daher bedarf es der gesetzlichen Festlegung einer Begutachtungsfrist von grundsätzlich mindestens vier Wochen.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.
13.08
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Kollege Schieder hat in seinem Redebeitrag doch glatt gesagt, dass dieses Bundesministeriengesetz für die Arbeit der Regierung nicht entscheidend sei. (Abg. Mag. Schieder: Nein! Da haben Sie glatt nicht zugehört!) Dass Sie das herunterspielen wollen, Herr Kollege, ist klar. Da habe ich Ihnen sehr genau zugehört, Herr Kollege Schieder. (Abg. Mag. Schieder: Dann zitieren Sie richtig!) Und ich habe auch Ihrem Kollegen Lopatka von der ÖVP zugehört, der von Einsparungen in diesem Antrag zu den Bundesministerieneinteilungen gesprochen hat. Ja, warum gibt es dann, frage ich Sie und frage ich Sie (der Redner wendet sich Richtung SPÖ- und ÖVP-Bankreihen), zwei Staatssekretäre im Finanzministerium?! Das ist ja so neu, meine Damen und Herren, wie etwa das Trachtenpärchen im Wetterhäuschen.
Diese Regierungsbildung, meine Damen und Herren, ist in Wirklichkeit ein Sittenbild der großen Koalition. Es geht Ihnen nicht um die Grundlegung – und das haben einige Abgeordnete der Regierungsparteien behauptet – einer Struktur zur Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft, sondern es geht Ihnen im Wesentlichen um das innerkoalitionäre Ausbalancieren von Interessen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schieder: Es sind letztlich die Leute in den Ministerien, die entscheiden!)
Es geht Ihnen, meine Damen und Herren von der Regierung, um das Zudecken von Bruchlinien zwischen den Koalitionsparteien einerseits, aber auch um das Zudecken von Bruchlinien innerhalb Ihrer eigenen Parteien. Und diesem Zukleistern, meine Damen und Herren – besser kann man es nicht ausdrücken –, diesem Zukleistern hat die ÖVP ein ganzes Zukunftsministerium, nämlich das der Wissenschaft, geopfert.
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