Gleiche Arbeitszeit für alle Schulstufen und Fächer (unter Berücksichtigung standortbezogener zusätzlicher Tätigkeiten)
Arbeitszeitliche Entlastung der LehrerInnen durch Einsatz von Supportpersonal für die nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten
Gemeinsames Dienstrecht für Lehrpersonen an Pflichtschulen, BMHS und land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen
einheitliche Schul-Personalverwaltung
Verlagerung der Umsetzungskompetenzen an die Schulen und für die Schulen
von den Schulpartnern gewählte Schulleitungsteams
Mitwirkungsrechte für und Rechenschaftspflicht gegenüber den Schulpartnern
Lehrkräfte an den über 6.000 Schulen in Österreich arbeiten unter unterschiedlichsten Bedingungen. Große und kleine Schulstandorte, Grundschulen und Höhere Schulen, Schulversuchsschulen und Regelschulen, Schulen in ländlichen und urbanen Gebieten, Tages- und Abendschulen usw. arbeiten ganz unterschiedlich. Auch der Aufwand in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist nicht vergleichbar. Während Sprachlehrer jedes Schuljahr tausende Seiten an Hausaufgaben und Schularbeiten korrigieren müssen, bereiten LehrerInnen in naturwissenschaftlichen Fächern aufwendige Versuchsanordnungen oder Experimentierstationen vor. LehrerInnen für Bewegung und Sport organisieren Sportwochen und Skikurse, LehrerInnen für musisch-kreative Unterrichtsfächer bereiten Konzerte, Aufführungen und Ausstellungen vor, betreuen Proben etc. Von allen zukünftigen LehrerInnen zu erwarten, sie könnten 24 Stunden pro Woche unterrichten, während die Unterrichtsqualität gleich bleibt, ist illusorisch.
Damit Schulen den Einsatz der Lehrkräfte an die Standortbedingungen anpassen können, müssen die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Dienststellenausschüssen der Personalvertretung autonom über den Einsatz der Lehrkräfte (und die Gruppengrößen) entscheiden können. Um die LehrerInnenarbeitszeit einerseits flexibel, über das Schuljahr jedoch vergleichbar zu gestalten, muss ein Jahresnormmodell eingeführt werden.
Damit wird auch sichergestellt, dass hohen Arbeitsbelastungen etwa während der prüfungsintensiven Zeiten auch Zeiten für den Abbau geleisteter Mehrstunden gegenüberstehen, diese Leistungen aber auch nachvollziehbar sind. Der Einsatz der Lehrkräfte sowie Zulagen sind am Schulstandort zu regeln, das Controlling kann zentral bzw. über Bildungsdirektionen erfolgen.
Im Sinne einer Zusammenarbeit der LehrerInnen und SchülerInnen auf Augenhöhe ist die Verwendungsbezeichnung Professorin bzw. Professor in der alltäglichen Schulpraxis hinderlich. Darüber hinaus ist die Anrede sogar irreführend, da vorgesehen ist, dass bereits Lehramtsstudierende mit Bachelorabschluss alleinverantwortlich unterrichten sollen, auch wenn der Masterabschluss erst in den folgenden fünf Jahren (oder auch nicht) nachgeholt werden soll. Daher ist die Verwendungsbezeichnung Lehrerin bzw. Lehrer als realitätsnah und schülerInnenfreundlich der Bezeichnung Professorin bzw. Professor vorzuziehen.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort. – Bitte.
13.54
Bundesminister im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss beim Herrn Abgeordnetem Hagen beginnen. Ich habe jetzt noch einmal nachgeschaut, zu welcher Fraktion er gehört, aber ich bin mir
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