Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 146

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Es geht darum, gegenüber einer von der eigenen Rechtsprechung abgehenden Inter­pretation des Verwaltungsgerichtshofes authentisch zu interpretieren, was der Gesetz­geber gewollt hat. Diese Möglichkeit ist in der Regelung des § 8 ABGB gegeben. Das heißt, Interpretationen vornehmen kann sowohl das oberste Gericht als auch der Ge­setzgeber. Diese Interpretation, dass man auf dem Weg zum Klo einen Raucherbe­reich durchqueren kann, war uns bei der Gesetzgebung bewusst. Es war uns bewusst, dass das möglich sein muss, weil es in vielen Lokalen nicht anders geht. Daher können wir das, was uns bei der Gesetzgebung bewusst war, auch so interpretieren. (Abg. Dr. Moser: Wieso schreibt ihr es nicht direkt ins Gesetz?) Diese Interpretation nehmen wir heute vor, und das ist etwas ganz anderes als ein Gesetz.

Das Zweite ist: Der Staat muss auch verlässlich bleiben! Ich selbst bin Nichtraucher, aber ich setze mich dafür ein, dass Leute, die sich auf ein Gesetz verlassen, die auf ein Gesetz vertrauen, das wir 2008 erlassen haben, auf dieses Vertrauen auch setzen können, wenn sie Investitionen im Hinblick auf dieses Gesetz vornehmen, damit sie das Geld, das sie aufgrund dieses Vertrauens in das Gesetz investiert haben, auch zu­rückverdienen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das sage ich in vollem Bewusstsein dessen, dass ich selbst durchaus für eine klarere Regelung wäre, nämlich für eine Nichtraucherregelung. Aber der Staat muss verläss­lich sein, und ich bin hier ein Vertreter des Staates, der darauf schauen muss, dass diese Gesetze, wenn sie durch eine etwas missglückte Interpretation ins Gegenteil verkehrt werden, durch eine authentische Interpretation dessen, der dieses Gesetz ge­macht hat, korrigiert werden.

Ich stehe zu dieser Regelung, wenn ich auch selbst und persönlich davon überzeugt bin, dass man darüber diskutieren sollte, eine absolute Nichtraucherregelung einzufüh­ren. Den Leuten muss man aber die Chance geben, das Geld, das sie investiert haben, in einem gewissen Zeitraum zurückzuverdienen. Dazu stehe ich, und ich glaube, es würde uns gut anstehen, nicht durch Interpretationen Leute in den Ruin zu stürzen, sondern hier auch die Verlässlichkeit des Staates unter Beweis zu stellen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Pendl: Bravo!)

14.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


14.16.47

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Vorredner hat es auf den Punkt gebracht: Es geht um Vertrau­ensschutz und um den Rechtsstaat! Das ist der Grund, warum wir heute da stehen: nicht, weil wir ein Tabakgesetz ändern, sondern es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger auf ein Gesetz, das hier beschlossen worden ist, vertrauen können müs­sen. Das wollen wir hier mit dieser Regelung hundertprozentig sicherstellen.

Das ist der entscheidende Punkt, und da macht es keinen Unterschied, liebe Kollegin­nen und Kollegen auch von den Grünen, wer dieser Bürger ist. Es macht keinen Unter­schied, ob es ein Gastronom oder ob es ein Konsument in der Gastronomie ist. Es macht keinen Unterschied, ob es ein Exekutivbediensteter oder ein Angestellter in der Privatwirtschaft ist. Jede Bürgerin und jeder Bürger hier hat ein Recht auf den Rechts­staat, und den wollen wir in dieser Situation sicherstellen. Daher muss ich Ihre Aussa­gen, Frau Kollegin Mückstein, auf das Schärfste zurückweisen. Sie sprechen von ei­nem Affront gegen den Rechtsstaat – ich spreche hier von der Sicherung des Rechts­staates, genau vom Gegenteil! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte daher, damit es für alle Bürgerinnen und Bürger noch einmal ganz klar wird und nicht nur, weil ich einen Abänderungsantrag dazu einbringen möchte und diesen


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