Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 148

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gen betreffend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Ta­bakgesetzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. II wird folgender Satz angefügt:

„Art. I ist im Sinne von § 8 ABGB von den Behörden und Gerichten in allen laufenden und künftigen Verfahren anzuwenden.“

Begründung:

Die vorgeschlagene Bestimmung dient entsprechend der Regelung in § 8 ABGB der Klarstellung des Anwendungsbereichs auf alle laufenden und künftigen Verfahren.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


14.21.19

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Mit Bauchweh, aber doch, allerdings ohne überbordende Begeisterung, wer­den wir dieser authentischen Interpretation zustimmen – mit Bauchweh, weil die Frei­heitliche Partei nach wie vor für die Wahlfreiheit für die Wirte eintritt. Es muss einem Wirt in seiner unternehmerischen Freiheit ganz einfach freistehen, ob er sein Lokal als Raucherlokal, als Nichtraucherlokal oder als gemischtes Lokal führen will. Das einmal vorneweg. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

Wir werden zustimmen, weil wir uns damit ganz dezidiert auf die Seite der Wirte stel­len, die unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die von dieser Bun­desregierung in den letzten Jahren auch nicht wirklich erleichtert worden sind, arbeiten und Rechtssicherheit brauchen. Diejenigen 42 Prozent der österreichischen Gastwirte, die mehr als 100 Millionen € investiert haben, um den Bestimmungen des Tabakge­setzes, das Sie 2008 beschlossen haben, gerecht zu werden, diese Wirte brauchen Rechtssicherheit, und die geben wir ihnen heute mit dieser Interpretation. Es ist mir wichtig, dass wir das heute hier klarstellen.

Die Weigerung der Grünen, diese Interpretation der Meinung von 2008 zuzulassen, ist ja ganz interessant; denn Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, haben da­mals diesem Gesetz zugestimmt. (Abg. Neubauer: Oh!) Wenn jetzt Ihre damalige Mei­nung präzisiert wird, dann frage ich mich, warum Sie da quasi eine Kindesweglegung betreiben – aber das sind wir ja von den Grünen ohnehin gewöhnt. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind ja auch jahrzehntelang herumgelaufen und haben einen Spritpreis von 20 Schil­ling verlangt; und jetzt, wo wir ihn haben, wollen Sie auch davon nichts mehr wissen, weil Sie merken, dass das bei den Leuten, die sich die Fahrt in die Arbeit nicht mehr leisten können, gar nicht mehr so gut ankommt. Also diese Doppelbödigkeit fällt hier wirklich nicht auf fruchtbaren Boden! (Beifall bei der FPÖ.)

14.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Nach­baur. – Bitte.

 


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