Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 151

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Eine gute Entwicklung wäre es, den Leuten zu sagen und zu erklären, was gesund ist, was weniger gesund ist und was schädlich ist. Ich glaube, die Entscheidung, zu rau­chen oder nicht zu rauchen, soll jeder Einzelne selbst treffen. Und wenn die Bildung, die Haltung der Einzelnen so weit fortgeschritten ist, dass sie wissen, was gut für sie ist, dann werden sie auch dementsprechend entscheiden. Dann brauchen wir keinen Staat, der mit erhobenem Zeigefinger jedem alles vorschreibt. Das ist eine ganz schlechte Entwicklung! (Beifall beim Team Stronach.)

Die Rechtssicherheit ist schon mehrfach angesprochen worden. Ich glaube, es sollte Kennzeichen eines Parlaments, eines Nationalrates sein, dass er den Leuten, über die er Gesetze verhängt, auch die entsprechende Rechtssicherheit zugesteht.

Zu meinem sowie sicher auch zu Ihrem Bekannten- und Freundeskreis gehören auch Wirte und Restaurantbesitzer, die einiges investiert haben. Wenn Leute gemäß diesen merkwürdigen, verschwurbelten Gesetzen, die wir da entwickelt haben, viel Geld inves­tiert haben und jetzt ein totales Rauchverbot kommt, dann ist das einfach unfair und nicht okay vonseiten des Gesetzgebers!

Meiner Ansicht nach ist diese Raucherdebatte und dieses Rauchergesetz, das so hat­schert daherkommt, auch ein Symptom der österreichischen Gesetzgebung, wo näm­lich immer versucht wird, mit Kompromissen, kleinen Ausnahmeregelungen und ein bisschen Gewurschtel zu einem Endergebnis zu kommen, das aber nie erreicht wird. Das ist immer hinten herum verkorkst und stellt sich am Ende so dar, dass man erst wieder frisch in die Debatte gehen muss.

Viel einfacher ist es, wenn man sich hinstellt und sagt, wir machen klare Gesetze in den Bereichen, wo wir sie brauchen. Wir brauchen in vielen Bereichen keine Gesetze, sondern mehr Bildung, mehr Haltung, mehr Selbstbestimmung des Einzelnen. Das ist aus unserer Sicht das Wichtigste. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.33

14.33.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 19 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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