Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 152

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14.34.575. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 82/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert wird (21 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 5 erteile ich dem Berichterstat­ter, Herrn Abgeordnetem Mag. Gerstl, das Wort. – Bitte.

 


14.35.21

Berichterstatter Mag. Wolfgang Gerstl: Meine Damen und Herren, ich bringe fol­gende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 82/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung-EuWO) geändert wird (21 d.B.):

Die letzten zwei Ziffern auf der Seite 4 des dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzentwurfes lauten nicht 6 und 7, sondern 18 und 19 mit folgendem Inhalt:

18. In § 77 Abs. 7 wird der Ausdruck „7 %“ durch den Ausdruck „5 %“ ersetzt.

19. § 91 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Die §§ 15 Abs. 2, 24 Abs. 3, 31 Abs. 3, 4 und 7, 39 Abs. 2, 46, 56 Abs. 3, 67 Abs. 2 Z 10, 67 Abs. 3 Z 10, 67 Abs. 7, 70 Abs. 2, 72 Abs. 1 erster Satz, 72 Abs. 2, 72 Abs. 4, 74 Abs. 3, 75 Abs. 2, 76. Abs. 3, 77 Abs. 7, 91 Abs. 11 sowie die Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2014 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

Auf der Seite 6 des dem Ausschussbericht angeschlossenen Gesetzentwurfes lautet die richtige Ziffernbezeichnung nicht 8, sondern 21.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


14.37.18

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um zwei Änderungen in der Europawahlordnung, und zwar einerseits um eine Änderung, was die Vorzugsstimmen betrifft, und andererseits um eine Korrektur bei der Briefwahl.

Der erste Teil, diese Änderung bei den Vorzugsstimmen, besagt, dass man ab sofort, wenn man fünf Prozent der Stimmen der eigenen Partei als Vorzugsstimmen bekommt, vorgereiht wird. Bisher war das bei sieben Prozent. Wir begrüßen diese Änderung. In der Vergangenheit gab es sehr selten Fälle, dass es zu einer Vorreihung gekommen ist. Ein prominentes Beispiel ist Andreas Mölzer, unser Europaabgeordneter, der das geschafft hat. Aber diese Hürde ist als zu groß empfunden worden, auch von uns. Da­her unterstützen wir das.

Leider wurde aber diese Änderung verknüpft mit einer Änderung bei der Briefwahl oder einer Korrektur bei der Briefwahl. Hiezu haben wir einen grundsätzlich anderen Ansatz als die meisten anderen Parteien hier im Parlament, weil wir der Überzeugung sind, dass die Briefwahl nicht den Grundsätzen des Wahlrechts entspricht.

Denken wir daran, welch großen Aufwand wir bei einer Wahl betreiben, um sie korrekt abzuwickeln. Wir haben eine Wahlkommission, in der alle Parteien vertreten sind. Wir haben ein Wahllokal; man muss in die Wahlzelle gehen, um seine Stimme abzugeben,


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