Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 208

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich weise darauf hin, welche verfassungsrechtlichen Probleme das mit sich bringt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) Wie kommen zum Beispiel Eltern aus Vorarlberg dann dazu, zu fragen: Warum bekommt mein Kind nicht die Möglichkeit, so wie im rest­lichen Österreich, in der Unterstufe ein Gymnasium zu besuchen? – Überlegen Sie ein­mal die verfassungsrechtlichen Probleme, die sich da ableiten!

In Wirklichkeit muss ich Ihnen von den Grünen als Fraktion eines sagen: In den letzten Tagen haben Sie genug Butter am Kopf gesammelt; das ist eine ganz schwache Ab­lenkung. (Beifall bei der FPÖ.)

17.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


17.26.16

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Man weiß ja wirklich nicht, wie man sich angesichts dieses Desasters fühlen soll, so auf die Art: Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!, ob man darüber weinen oder lachen soll, dass so etwas überhaupt passieren kann, dass eine Gebietskörperschaft derartige Haftungen übernimmt – und das ein paar Jahre, nachdem die Bank Burgenland auch Dinge gemacht hat, wo die Haftungen das Budget des Landes um ein Vielfaches über­schritten haben. Vielleicht sollte man auch einmal die Frage klären, ob es eigentlich ähnliche Haftungen von Gebietskörperschaften auch heute noch gibt, in anderen Bun­desländern, denn so etwas darf es in Wirklichkeit nie wieder geben.

Wenn ich jetzt also dieses Wyman-Gutachten – hat hier irgendjemand Faymann-Gut­achten gesagt? – im Ohr habe: All die Fragen klingen ja direkt so, als ob jeder wüsste, was da drinnen steht, und trotzdem ist es hochgeheim. Hochinteressant wäre es ja, dieses wirklich zu sehen. Mich wundert auch, dass man hier eine Klausel akzeptiert, dass das geheim gehalten wird. Wenn es dort vier Alternativen gibt, dann gibt es of­fensichtlich vier Alternativen, und wenn dann jemand Entscheidungsbefugter sagt, In­solvenz war nie ein Thema – das war ja offensichtlich doch ein Thema von vieren, das da drinnen gestanden ist.

Für sehr interessant halte ich bei den Fragen, die bei der Dringlichen Anfrage gestellt worden sind, die Frage 10, nämlich wer jetzt wirklich die großen Gläubiger sind. – Ich glaube auch, dass es hinsichtlich dieser Anleihen natürlich kein Register gibt, das ge­führt wird, aber wer da vor zehn oder zwölf Jahren massenhaft solche Anleihen gekauft hat, das ist ja nicht ganz unbekannt, aber dann weiß man natürlich auch, dass all das auch wirklich ein bisschen ein Spiel mit dem Feuer ist, wie man hier gesagt hat.

Wie man im Finanzministerium rechnet, wenn man eine Bank verstaatlicht, dazu fällt mir natürlich auch noch eine Frage ein. Herr Lopatka hat vorhin gesagt, es gab von eu­ropäischer Seite in dieser Zeit, in dieser Nacht, Druck. – Da würde mich natürlich auch sehr interessieren, wer das eigentlich wirklich gewesen ist, der da – unter Anführungs­zeichen – „von europäischer Seite“ in der Nacht angerufen hat. (Abg. Podgorschek: Das war ein Bayer!) Auch das können wir uns alle denken, wer da angerufen hat, aber den Namen hätte ich eben auch einmal gerne gehört.

Dass man eine Bank verstaatlicht, halte ich schon einmal prinzipiell für falsch, und ich glaube, dass man hier völlig unrichtig gerechnet hat. Uns hat man damals gesagt, die Folgen einer Nichtverstaatlichung wären unabsehbar, und in Wirklichkeit ist genau das Gegenteil wahr: Die Folgen der Verstaatlichung waren unabsehbar. – Und trotzdem muss man sich irgendwann einmal dazu entschließen, zu sagen: Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Es gibt ein Insolvenzrecht, und dieses Insolvenzrecht ist auch in vielen anderen Fällen effizient angewendet worden. Ich erinnere an die Alpine, die es gegeben hat, an die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite