Budgetprovisorium, das bis zum Beschluss der Budgets 2014 und 2015 gelten soll, beschließen. Dies passiert insbesondere auch – es ist heute schon erwähnt worden –, um die neue Ressortverteilung abzubilden.
Klar ist, dass auch das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 gilt, insofern gelten in jenen Untergliederungen, in denen es niedrigere Ausgabenobergrenzen gibt, natürlich diese niedrigeren Beträge. Die im Budgetprovisorium vorgesehenen Ermessensausgaben werden um 6,6 Prozent gekürzt. Das Bundesministerium für Finanzen hat auf Basis des Regierungsprogramms diesen Betrag vorgegeben, die Fachminister entscheiden im Einzelnen, wo sie diesen einsparen wollen.
Es gibt einige Akzentuierungen. Sie wissen, die ÖVP ist eine christlich-soziale Partei und natürlich wird darauf Wert gelegt, gerade bei den Ärmsten nicht zu sparen. Bundesminister Kurz hat vor Kurzem mitgeteilt, dass die Kürzungen – das Wortspiel bietet sich fast an – in der Entwicklungszusammenarbeit zurückgenommen werden.
Natürlich ist die ÖVP auch eine Familienpartei. Ich muss das hier nicht lange ausführen, Sie kennen die dreistufige Erhöhung der Familienbeihilfe, die Frau Bundesministerin Karmasin bereits bekanntgegeben hat.
Ganz zum Schluss, da das Licht schon blinkt: Die ÖVP ist natürlich auch eine Wirtschaftspartei und damit die Partei der Leistungsträger. Es ist unser deklariertes Ziel, den Spindelegger-Plan 2016 umzusetzen. In Zeiten wie diesen, in denen ein Budget sehr genau abgewogen werden muss, muss jeder seinen Beitrag leisten. Allerdings muss in Zukunft gelten, dass der Staat den Gürtel enger schnallen muss, und die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht noch mehr belastet werden. Ich bin mir sicher, dass auch der Koalitionspartner in Zukunft diesbezüglich gesprächsbereit sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)
19.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.
19.40
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Heute soll im Parlament das gesetzliche Budgetprovisorium 2014 beschlossen werden. Ich möchte an dieser Stelle die Untergruppe 14, Militärische Angelegenheiten und Sport, ansprechen.
Die Bundesheerreformkommission hat vor Jahren im Wege eines Allparteien-Konsenses festgestellt, dass die von ihr dargestellten Modelle einen laufenden Verteidigungsetat von zirka 1,11 bis 1,18 Prozent des BIP erfordern. Davon sind wir heute leider meilenweit entfernt. Das Verteidigungsbudget beträgt derzeit zirka 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – ein im internationalen Vergleich katastrophaler Wert!
Schon mit dem Bundesfinanzrahmengesetz wurde die Untergruppe 14 und damit im Wesentlichen das Bundesheer dazu verpflichtet, zirka 530 Millionen € zusätzlich einzusparen. Der im Budgetausschuss letzte Woche von den Regierungsparteien gestellte Abänderungsantrag zum Budgetprovisorium fordert nunmehr eine Bindung von gestaltbaren Mittelverwendungen, vormals Ermessensausgaben, in Höhe von zirka 500 Millionen €. Diese stellen laut Analyse des Budgetdienstes de facto Mittelkürzungen dar. Auf die UG 14 entfallen hier 45,4 Millionen €; das sind fast 10 Prozent, die nun im Jahr 2014 zusätzlich noch eingespart werden müssen.
Das ist unseres Erachtens eine verantwortungslose Budgetpolitik! Diese weiteren Kürzungen gefährden massiv die Qualität der Ausbildung, die Sicherheit unserer Soldaten in allen Einsätzen und ganz grundsätzlich die Fähigkeit des Bundesheers, seine verfassungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen. (Beifall bei der FPÖ.)
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