Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 276

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sprechendes Zeichen. – Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

20.30.518. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (22/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


20.31.17

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, in dem Antrag geht es ei­gentlich um ein altes grünes Anliegen und, wie ich weiß und auch hoffe, ein SPÖ-An­liegen, das Sie von der SPÖ ja diesmal vielleicht unterstützen.

Ich möchte es kurz ausführen. Es ist ein sozialpolitisch, aber auch frauenpolitisch wich­tiger Punkt. Wir haben es in der letzten Legislaturperiode bereits diskutiert. Es geht nicht um viel Geld, aber es geht um sehr relevantes Geld – nämlich für Menschen, die die Notstandshilfe beziehen. Bei Notstandshilfebezieherinnen und -beziehern gibt es, wie wir wissen, zum einen Obergrenzen. (Unruhe im Saal.)

Herr Präsident, vielleicht kann man irgendwie den Lärmpegel senken, denn es hört nämlich überhaupt niemand mehr zu.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Dem komme ich gerne nach. Meine Damen und Her­ren, ich bitte, den Lärmpegel etwas zu senken, damit die Frau Abgeordnete die Mög­lichkeit hat, ihre Rede ungestört fortzusetzen!

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (fortsetzend): Danke schön, Herr Präsident.

Es geht um die Notstandshilfe und die Anrechenbarkeit. Wir wissen, zum einen gibt es bei der Notstandshilfe sehr, sehr niedrige Obergrenzen und zum anderen – und des­wegen mein Plädoyer in Richtung SPÖ – eine Anrechnung des Partnereinkommens beziehungsweise Partnerinneneinkommens; es ist aber in der Regel so, dass 90 Pro­zent der Betroffenen Frauen sind, denen es passiert, dass ihnen keine individuelle Si­cherung mehr gewährleistet wird, sondern dass meistens die Summe der Notstands­hilfe, wenn das Partnereinkommen entsprechend ist, gegen null tendiert.

Das heißt auch, dass es Familien in gewissen Situationen – zum Beispiel nachdem die Arbeitslose bezogen wurde und dann die Partnerin, was meistens geschieht, zur Not­standshilfeempfängerin wird – passieren kann, dass das Familieneinkommen um 40 Pro­zent sinkt. Wenn wir uns überlegen, was das bei ganz normalen Anschaffungen im ganz normalen Alltag heißt, wenn es um die Wohnung oder um das Auto geht, was das aber auch bei Sonderanschaffungen heißt, dann sehen wir, dass minus 40 Prozent beim Familienhaushaltseinkommen unerträglich sind.

Zudem macht es Frauen abhängig von ihrem Partner. Das ist ein Zustand, den wir schon länger abschaffen wollen, und ich hoffe, dass es dafür eine entsprechende Un­terstützung im Ausschuss gibt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.33

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite