Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 277

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig. – Bitte.

 


20.33.34

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Kollegin Schwentner, es stimmt, diesen Antrag haben wir schon des Öfteren behandelt, auch im Ausschuss. Es ist auch richtig, dass wir speziell seitens der SPÖ-Frauen diesem Anliegen durchaus positiv gegenüberste­hen. Das ist ja kein Geheimnis. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber ihr habt nie zugestimmt!)

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang schon bei der ersten Lesung darauf hin­weisen, dass wir ja auch aufgrund der Diskussion im Ausschuss doch einige Verbes­serungen im Bereich der Notstandshilfe durchgeführt haben. Ich denke, all jene, die im Sozialausschuss mitgearbeitet haben, wissen das auch. Wir haben die Notstandshilfe nunmehr mit 95 Prozent des Arbeitslosengeldbezuges berechnet, das bis zu 60 Pro­zent betragen kann. Zudem werden auch die Familienzuschläge eingerechnet. Das heißt, die Berechnungsbasis der Notstandshilfe kann bis zu 80 Prozent des Arbeitslo­sengeldes betragen.

Wir haben auch folgende Änderung vorgenommen: Bei der Anrechnung des Partner­einkommens darf die Gesamtsumme nicht unter den Familienausgleichszulagenricht­satz fallen.

Ich weiß, das sind kleine Verbesserungen, aber wir haben Verbesserungen durchge­führt. Zudem haben wir mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung schon ein, möch­te ich einmal sagen, mindestsicherndes Element beim Arbeitslosengeldbezug einge­führt. Man muss auch darüber nachdenken, dass es jetzt zusätzlich die bedarfsorien­tierte Mindestsicherung gibt und dass diese in Länderkompetenz ist.

Ich möchte schon auch anmerken, dass man zurzeit ja auf die Notlage des betroffenen Menschen blickt und aufgrund dieser eventuell eintretenden Notlage die Notstandshilfe ausbezahlt oder nicht. Wenn man da eine Änderung dahin gehend vornimmt, dass auf die Notlage nicht mehr Rücksicht genommen wird, würde das bedeuten, dass es ei­gentlich ein vermindertes Arbeitslosengeld ist, und das noch dazu unbegrenzt, weil ja die Notstandshilfe unbegrenzt ausbezahlt wird. Man muss zwar jedes Jahr ein Ansu­chen stellen, allerdings nur, um wieder die Notlage überprüfen zu lassen.

Also ich denke, es wäre schon eine wirkliche Systemänderung. Deswegen müssen wir das auch im Ausschuss noch einmal ausführlich diskutieren. Ich bin auch Ihrer Ansicht, Frau Kollegin Schwentner, ich würde Sie nur um Folgendes bitten: Sie haben da in Ihrem Antrag einige Fehler. Vielleicht sind Sie schon draufgekommen. Speziell beim ersten Punkt, da haben Sie geschrieben, es sollte in Artikel 11 Z 11 das Wort „Ver­tragsversicherungswesen“ ausgebessert werden. Das ist aber nicht Artikel 11, sondern es ist Artikel 10 – sonst stimmt nämlich der Antrag nicht. Ein paar andere Flüchtig­keitsfehler sind auch drinnen. Vielleicht lesen Sie noch einmal drüber, dass dann der Antrag auch richtig eingebracht wird. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Mag. Schwentner: Okay!)

20.36


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


20.36.09

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin stolz darauf, in einem Sozialstaat – immerhin haben wir mit einer Sozialquote von 34 Prozent des Bruttoinlandsproduktes eine der höchsten


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