bewegen und auf der anderen Seite der Umstand vorherrscht, dass sie, weil sie rechtlich privatwirtschaftlich geführt werden, eigentlich der politischen Kontrolle entzogen sind. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann es sich aus meiner Sicht nur um einen Systemfehler handeln, denn es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, dass zwar der Rechnungshof diese Betriebe prüfen kann, wir aber von diesem Informationsfluss zur Gänze abgeschnitten sind.
Ich denke mir, dass wir gemeinsam ernsthaft darüber reden sollten, wie wir das korrigieren können – oder, um es mit anderen Worten zu sagen: Schauen wir, wie wir uns unsere Kontrollrechte wieder zurückholen können! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)
20.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
20.55
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Gott sei Dank sind wir da einer Meinung, zumindest rhetorisch, dass wir dringend die Kontrollrechte, die wir verfassungsmäßig haben, auch ausüben können müssen. Und es ist mir wirklich eine Freude, diesen Vorschlag aufzugreifen, weil es ja in doppelter Hinsicht für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier schwierig ist, in diesem anwachsenden, ich nenne es schon fast, exterritorialen Bereich, also außerhalb des Parlaments liegenden Bereich, der aber trotzdem im Eigentum der Republik steht, Kontrolle auszuüben. Ich könnte Ihnen unzählige Beispiele von Anfragebeantwortungen nennen, in denen darauf verwiesen wird: Laut Aktienrecht XY können wir nicht, wollen wir nicht, dürfen wir nicht.
Es gibt aber auch, und das gehört positiv hervorgehoben, Minister, die sehr wohl trotz dieser formalen Möglichkeit, die Auskunft zu verweigern, Auskunft geben. Das gibt es auch. Das muss man auch hervorheben. Aber dass es ein Gnadenrecht ist, dass es eine Gefälligkeit ist, dass man von der jeweiligen Ministerin, dem jeweiligen Minister abhängig ist, ob wir eine Antwort erhalten oder nicht, das muss der Geschichte angehören. Und darum bin ich sehr wohl für diese Änderungen, die dringend notwendig sind, denn es geht ja nicht nur um begleitende Kontrolle – Interpellationsrecht, Anfragen –, sondern es geht ja auch um Kontrolle ex post, sprich Rechnungshofkontrolle.
Wir sollten uns im Rechnungshofausschuss wieder vornehmen, dass die Kontrollmöglichkeiten durch den Rechnungshof immerhin auf diese 25 Prozent Anteil der Republik an Unternehmungen ausgedehnt werden. Das würde vielen Unternehmungen guttun und auch der Politik insgesamt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 7/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
Wir haben bereits die Hälfte der Tagesordnungspunkte abgearbeitet.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (52/A)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber.
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