Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 290

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Ich stehe dieser Frage sehr offensiv gegenüber, aber ich glaube, dass es eine längere Diskussion geben wird und wir überlegen sollten, ob wir diese Frage nicht über den Ausschuss hinaus entweder in einer Enquete oder, noch breiter gestreut, mit vielen Fachleuten, mit NGOs, mit allem, was dazu gehört, diskutieren sollten, weil ich meine, dass das der Zeit entsprechend eine wichtige, eine notwendige Diskussion ist. Aber ich glaube auch, dass es sehr viele offene Fragen gibt, die wir auch gesellschaftspolitisch beantworten müssen.

Das wird sicher eine interessante Diskussion. Ich bin neugierig darauf, wie diese Dis­kussion auch zwischen den Fraktionen geführt werden wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Rädler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.16.12

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Hohes Haus! Frau Mag. Korun! Sie haben diesen Antrag eingebracht, der sicherlich zu Diskussionen führen wird; wir haben es schon vom Abgeordneten Pendl gehört. Wenn wir wissen, dass davon rund 10 000 Kinder betroffen sind, dann ist das wirklich eine grundlegende Frage, über die man nicht tagtäglich hinwegsehen kann, sondern mit der man sich in einer Diskussion grundsätzlich auseinandersetzen muss.

Ich finde daher den Vorschlag des Abgeordneten Pendl gut, in breiter Form eine Dis­kussion zu führen, unter Einbindung der NGOs et cetera, um dem Innenausschuss ei­ne Möglichkeit zu geben, vielleicht doch zu einer Lösung zu kommen. Ich sehe das wirklich sehr differenziert: Aus dem Schicksal der Kinder heraus muss man auf der einen Seite darüber reden, auf der anderen Seite wird natürlich das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz in seiner grundlegenden Form in Frage gestellt, nämlich die Anerkennung der Staatsbürgerschaft nach dem Abstammungsprinzip durchzuführen.

Es gibt eine gewisse Erleichterung für Kinder bis zu sechs Jahren, dass es eine früh­zeitige Anerkennung der Staatsbürgerschaft gibt. Aber dies kann das grundsätzliche Problem nicht lösen, das ist mir schon klar.

Also: Ich bin für eine offene und breit gefächerte Diskussion, die der Kollege Pendl an­gesprochen hat. Dann wird der Innenausschuss zu einer Lösung kommen, die für alle akzeptabel ist, auch für die davon betroffenen Kinder. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hafenecker gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.17.54

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Mag. Korun! Es hat ja bereits einmal hier im Haus einen Antrag zu dieser Thematik gegeben. Dabei sind auch unsere Kritikpunkte klargemacht worden; ich wie­derhole sie aber gerne noch einmal.

Das sogenannte Jus soli, also die Regelung, die Staatsbürgerschaft jenes Landes zu bekommen, in dem man geboren wird, ist international umstritten, wie wir vorhin schon gehört haben. Es ist deshalb umstritten, weil es einige juristische Problemfelder dabei gibt: Ich denke an die vielen strafrechtlich relevanten Probleme mit den Kollisionsmate­rialien international (Abg. Dr. Pirklhuber: „Kollisionsmaterialien“?!), ich denke an den Bereich Wehrdienst und auch an den Bereich soziale Absicherung.

Das und viele weitere Fakten sind auch der Grund dafür, warum es international keine Tendenz in diese Richtung gibt und warum man noch immer nach dem Abstammungs­prinzip, nach der Herkunft der Eltern vorgeht.

 


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