Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 291

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Ich möchte aber nun anhand der türkischen Volksgruppe in diesem Land, über die Sie wohl auch unterrichtet sein werden, erklären, warum ein Jus soli für uns Freiheitliche absolut undenkbar ist. Die Akademikerquote liegt unter Migranten türkischer Herkunft bei 4 Prozent, 70 Prozent verfügen über keine höhere Ausbildung als die Pflichtschule. Das heißt, es ist der zweiten Generation trotz Ausbildung in Österreich noch nicht ge­lungen, sich entsprechend zu integrieren. (Abg. Dr. Pirklhuber: Warum? Überleg ein­mal, warum!) Es ist sogar so weit gekommen, dass es hier eine schlechtere Leserate gibt, als das noch bei der ersten Generation der Fall war. Das bestätigen im Übrigen auch die Zahlen des AMS und in weiterer Folge auch die Arbeitslosenquote. Die Quelle hiefür ist übrigens der Österreichische Integrationsfonds.

Wenn wir schon bei den Zahlen sind, möchte ich darauf hinweisen, dass auch im An­trag falsche Zahlen genannt sind. Frau Kollegin Korun, es geht da nicht um 10 000 Ge­burten jährlich, sondern mittlerweile um 13 000 Kinder, die in Österreich als Ausländer auf die Welt kommen. Das sind knapp 17 Prozent aller Geburten in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Hinsichtlich der Zahl von Geburten rangieren Türkinnen mit 2,41 Kindern auf Platz eins. Bei österreichischen Frauen sind es im Schnitt nur 1,27 Kinder – das zur Ergän­zung. Quelle hiefür: Statistik Austria.

Anhand dieser Zahlen drängt sich für mich natürlich der Verdacht auf, dass Abgeord­nete Korun hier nichts anderes als Klientelpolitik betreibt. (Abg. Dr. Mlinar: Bitte? Ent­schuldigung!) Es soll hiermit in Wirklichkeit nichts anderes erreicht werden, als die 30 Jahre stattfindende Armutsmigration zu legitimieren. Man soll jungen Türken die Möglichkeit geben, den Wehrdienst in Österreich abzuleisten und nicht in der Türkei – ist ja auch ein bisschen einfacher hier –, und es soll aber trotzdem die Bindung an die Türkei aufrechterhalten werden. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Das tut im Übrigen auch die Türkei selbst. Ausländische Staatsbürger türkischer Her­kunft haben schon jetzt die Möglichkeit auf einen speziellen Personalausweis, der Kim­lik genannt wird. Diesen kann man sich lösen und ist de facto, bis auf das Wahlrecht, einem türkischen Staatsbürger komplett gleichgestellt.

Es gab, meine sehr geehrten Damen und Herren, letztes Jahr im ORF-„Report“ – ich verweise darauf, dass das kein rechtes Hetzmagazin ist, wie wir alle wissen – einen Bericht über die Wiener Proteste zu den Gezi-Park-Demonstrationen. In diesem Be­richt konnte man – rufen Sie ihn sich in Erinnerung! – nicht nur einmal hören, dass vie­le Türken einfach sagen: Wir leben zwar in Österreich, aber wir sind im Kopf und im Herzen Türken. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Man kann davon ableiten, warum wir Freiheitlichen diesem Klientelantrag der Grünen ganz bestimmt nicht zustimmen werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


21.21.57

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ho­hes Haus! Ich mache es kurz: Frau Korun, wir haben diesen Antrag ja schon mehrfach hier diskutiert, so letztes Jahr im Sommer kurz vor der Wahl. Für mich hat sich nicht sonderlich viel geändert.

Ein Punkt ist mir aufgefallen: Beim letzten Antrag war es, glaube ich, unbegrenzt, und jetzt haben Sie erläutert, dass die Eltern beziehungsweise der Elternteil bereits fünf Jahre in Österreich sein sollten. Also in diesem Punkt hat sich der Antrag schon ein wenig geändert, denn vorher war es so, dass im Prinzip ein Asylwerber nur nach Ös-


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