Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 294

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Darüber hinaus gibt es natürlich auch offene Fragen im Antrag, beispielsweise die in der Begründung geforderte Streichung der Inflationsanpassung, die wiederum im Wi­derspruch steht zum eigentlichen Änderungsvorschlag in diesem Antrag, aber auch im Widerspruch zum Determinierungsgebot.

Mit einem eher skeptischen Blick in diese Richtung tut sich bei mir die Befürchtung auf, dass dieser Verfahrensweg über den Hauptausschuss natürlich einen Profilierungs­zweck darstellt.

Unabhängig davon gebe ich aber dem Antrag recht, es ist sinnvoll, sich mit der Höhe der Gebühren auseinanderzusetzen. Das findet sich auch im Regierungsprogramm, wo eine Evaluierung angekündigt ist mit dem übergeordneten Ziel eines verbesserten Zu­gangs zum Recht und eines erhöhten Rechtsschutzes.

Da wir erst am Beginn der Legislaturperiode stehen, ist nachvollziehbar, dass es hiezu noch keine Ergebnisse gibt. Ich bin aber zuversichtlich, dass es gemeinsam mit un­serem unabhängigen Justizminister Wolfgang Brandstetter hier durchaus zu einer sinn­vollen und entsprechenden Lösung kommen wird, da er umfangreiche Erfahrungen mit in dieses Ressort bringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


21.29.53

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, wir sehen das natürlich genauso. Es ist eigentlich schon alles gesagt. Das ist alles richtig. Die Gerichtsgebühren haben sich in den letzten Jahren eigentlich eklatant erhöht.

Kollegin Himmelbauer, es stimmt schon, aber der Zugang zur Verfahrenshilfe ist nicht so einfach, das ist eine der kompliziertesten Sachen, die es gibt, das Ausfüllen des Formulars. In vielen Fällen – das sind wirklich keine Reichen, sondern eher Arme – wird dem dann aber nicht stattgegeben (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Stimmt!), und da sind dann die Gebühren auch zu zahlen. Es ist ein wirklich sehr komplizierter Zugang, und das schlägt sich eigentlich nicht durch.

So sehen wir diesen Antrag wirklich positiv. Und es ist schön, denn wie wir jetzt gehört haben, sehen das alle Fraktionen positiv. Ich bin aber schon gespannt darauf, ob das im Ausschuss dann auch wieder so sein wird und sich das wieder so anhören und auch so niederschlagen wird, wie das jetzt vom Rednerpult aus gesagt wurde.

Meistens ist es so, dass man hier sagt: Ja, ein super Ansatz, eine super Sache, ma­chen wir, tun wir!, aber sich dann im Ausschuss letztlich nichts ändert. Dort gibt es dann wieder irgendwelche Ausreden.

Aus unserer Sicht gehört das geändert. Es kann nichts dem entgegenstehen, dass sich der Hauptausschuss des Parlaments, also das Parlament selbst darum kümmert, so­dass es da keinen Automatismus mehr gibt, der Justizminister oder die Justizministerin nicht einfach diese Erhöhung beziehungsweise die gesetzlich vorgegebene Erhöhung vornehmen kann/muss – das kann man jetzt außer Streit lassen.

An und für sich gibt es dagegen überhaupt nichts zu sagen. Auch ich sehe schon der Debatte im Justizausschuss mit Spannung entgegen und bin neugierig, ob man dann noch weiß, was man hier vom Rednerpult aus gesagt hat, nämlich dass man diesen Antrag absolut positiv behandeln möchte. Dann wäre das ja eigentlich gar kein Pro­blem mehr. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.31

 


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