Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 293

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nicht so schwerwiegend, weil das ein gesetzlicher Automatismus war. Es ist nur ver­wunderlich, weil die ÖVP vorher ständig wegen der Wiener Gebühren polemisiert hat, wo das ähnlich ist.

Die Frage ist aber, ob der Automatismus die richtige Antwort ist; wenn über Gebühren mehr eingenommen wird, als die Gerichte kosten, dann muss man den Automatismus in Frage stellen. Daher geht dieser Antrag in eine andere Richtung, dass nämlich bei der Gebührenerhöhung nicht ein Automatismus greifen soll, sondern dass durch eine Verordnung des Hauptausschusses des Nationalrates die Gerichtsgebühren erhöht werden oder eben auch nicht erhöht werden. Und dann soll politisch ausdiskutiert wer­den, nach justizpolitischen Überlegungen oder nach budgetären Überlegungen, ob die Gebühren steigen oder nicht.

Was wir nicht wollen, ist eine unanständige Abzocke der Bürgerinnen und Bürger, wo die Justiz zur Cashcow und zum Geschäft auf Kosten der Rechtsschutzsuchenden wird.

Ich ersuche, das ernsthaft zu diskutieren. Ich glaube, es ist im Sinne des Zugangs zum Recht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jaro­lim. – Bitte.

 


21.26.32

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glau­be, dass diese Überlegung grundsätzlich nachvollziehbar ist. Wir haben tatsächlich eine sehr, sehr hohe Gebührenbelastung. Und dort, wo sie prohibitiv ist, wo sich Men­schen überlegen müssen, ob sie klagen können, ob sie es sich leisten können, wird das Ganze natürlich problematisch.

Ich glaube, dass wir diese Diskussion daher sehr lösungsorientiert führen werden, wo­bei man dazusagen muss, dass wir in der letzten Legislaturperiode bereits eine Gebüh­rensenkung durchgeführt haben. Also das Ärgste, das wir ja unter Frau Bundesminis­terin Bandion-Ortner hatten, ist mehr oder weniger abgeschafft.

Ich meine, wir werden auch darüber diskutieren müssen, ob man bei der Verfahrens­hilfe, die derzeit mit Fixgrenzen limitiert ist, nicht eine Staffelung einführen sollte, um das Klagen etwas abhängiger vom jeweiligen Einkommen und nicht von einer Fixgren­ze zu machen.

Ich sehe der Diskussion mit Freude entgegen und glaube, dass wir auch hier zu einer vernünftigen Lösung kommen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.

 


21.27.42

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unumstritten, dass wir alle hier den gleichen Zugang zum Rechtssystem für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten möchten.

Ich möchte nur kurz drei Punkte anführen, die auch für die Diskussion, für die Debatte und die Behandlung im Justizausschuss relevant sein können.

Kollege Jarolim hat es ohnehin schon angesprochen, es gibt auch die Verfahrenshilfe, die unter anderem auch die Gerichtsgebühren beinhaltet, auch andere staatliche Ge­bühren, die von Bundesebene geregelt sind.

 


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