Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 315

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sorge gegen tarnen und täuschen – und die haben wir nach den Erlebnissen bei der Wahl letztes Jahr dringend notwendig. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS-LIF. Zwi­schenruf bei der ÖVP.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


22.39.38

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! In der Bundesverfassung ist es derzeit eindeutig so geregelt, wenn gegen Mitglieder der Bundesregierung eine Ankla­ge erhoben werden soll, dass ein Beschluss des Nationalrats erforderlich ist.

Es gibt derzeit keinen Grund, dies zu ändern. Das ist ein altbewährtes System, das sich bis dato gut gehalten hat. Ich sehe jetzt keine Veranlassung, das in irgendeiner Art und Weise zu verändern. Aber wir werden das im Ausschuss diskutieren, wo Sie dann sicherlich noch erläutern werden, was Sie dazu bewegt, diesen Antrag einzubringen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


22.40.31

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Hable, man kann zu Ihrem politischen Wunsch stehen, wie man möchte, aber das Instrument, das Sie gerade versucht haben, heranzuziehen, ist sicher das falsche.

Sie sprachen von politischer Ministerverantwortlichkeit, die Sie mit dem Artikel 142 der Bundesverfassung ändern wollen. Im Artikel 142 geht es jedoch nicht um die politische Ministerverantwortung, sondern um die rechtliche Ministerverantwortlichkeit. Da geht es darum, ob ein Minister gegen ein Gesetz verstoßen hat oder nicht und der National­rat dazu eine Anklage erheben kann oder nicht.

Da müssen Sie ganz stark unterscheiden zwischen dem, was unsere internen Rechte sind, nämlich wo es Minderheitsrechte gibt, und den Rechten, die das Parlament nach außen hat. Intern gewähren wir der Opposition sehr viele Minderheitsrechte, wo Sie Möglichkeiten haben, Anträge zu stellen, damit hier das Verfahren in Gang kommt, aber extern muss der Nationalrat immer mit einer Stimme sprechen, nämlich so, wie es in einer Demokratie ist, mit der Stimme der Mehrheit, wo alle gemeinsam eine Ent­scheidung treffen müssen. Und nur dann, wenn eine Mehrheit eine Entscheidung trifft, dass ein Minister angeklagt wird, kommt es zu dieser Ministeranklage.

Alles andere wäre eine völlige Systemverfehlung im Rahmen der Gewaltentrennung, die wir in dieser Republik haben, denn dann könnte nämlich das Parlament die Bun­desregierung in Wirklichkeit ausschalten. Und das wollen wir nicht, Herr Kollege! Wir wollen eine Gewaltentrennung, wie sie vom Gründungsvater unserer Verfassung vor­gesehen worden ist, dass die Macht zwischen Bundesregierung, Parlament und Justiz entsprechend aufgeteilt ist, die einander wechselseitig kontrollieren. Es sollte allerdings nicht eine Macht, ein Zentrum hier mehr Macht über die andere bekommen.

Also ich würde sagen: Suchen Sie sich für Ihr politisches Anliegen einen anderen Para­graphen, dann liegen Sie sicherer! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann. – Bitte.

 


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