Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 316

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22.42.38

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann mich nicht ganz der Meinung des geschätzten Kollegen Gerstl anschließen, dass es hier eine Problemstellung in der Frage der Gewaltenteilung gibt, denn klarerweise wird hier im Parlament mittels Beschluss nur ermöglicht, dass sich der Verfassungsgerichts­hof mit der entsprechenden Anklage auseinandersetzt, und der Verfassungsgerichtshof hat schlussendlich auch sein Urteil in dieser Angelegenheit zu fällen.

Wir sind nicht Richter in dieser Hinsicht. Deswegen, geschätzte Damen und Herren, kann ich für unsere Seite klar signalisieren, dass dieser formal sehr kurz gehaltene An­trag der NEOS, der aber inhaltlich sehr spannend und interessant ist, unsere Unterstüt­zung durchwegs bekommen wird. Die Detaildiskussion ist natürlich noch zu führen.

Aber eines sei ja schon gesagt, sehr verehrte Damen und Herren: Dass Regierungs­fraktionen tendenziell keine Anklage gegen eigene Regierungsmitglieder hier im Par­lament mit einer Mehrheit zulassen werden, ist wohl anzunehmen. Daher ist es erst recht interessant, so wie auch hier in diesem Antrag vorgesehen, ein Minderheitsrecht daraus zu machen und mit einem Drittelquorum diese Anklage beim Verfassungsge­richtshof zu ermöglichen.

In diesem Sinne freuen wir uns auf eine spannende, hoffentlich auch sachliche Dis­kussion im entsprechenden Ausschuss. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

22.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


22.45.00

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Auch wir finden den Antrag interessant und durchaus diskutierenswert, denn bei der Kontrolle – und da geht es auch um ein Instrument der Kontrolle – stellt sich immer die Frage, wie sinnvoll es ist, dass nur eine Mehrheit, deren Zusammensetzung der Zusammensetzung jenes Gremiums entspricht, das kontrolliert werden soll, den Beschluss herbeiführen kann, dass kontrolliert wird, und nicht auch die Minderheit.

Wir führen diese Diskussion ja nicht nur in diesem Fall, sondern, wie Sie alle wissen, auch in der Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, wo es in der letz­ten Gesetzgebungsperiode bereits eine Übereinkunft aller Klubvorsitzenden gab, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein Minderheitsrecht sein soll. Sie alle kennen die Geschichte, dass die mit Unterschrift besiegelten Bekenntnisse nicht eingelöst wurden; Herr Kollege Cap zum Beispiel, Kollege Kopf ist jetzt gerade nicht da. Auch da geht es natürlich um die Frage, wie denn Kontrolle überhaupt möglich sein soll, wenn die Minderheit die entsprechenden Instrumentarien hier nicht auf den Weg bringen kann.

Da stimme ich völlig mit Ihnen überein, Herr Kollege Darmann, natürlich, und wir er­leben das auch regelmäßig, dass unsere Demokratie parlamentarisch leider nicht so ausgestaltet ist, dass die Regierungsfraktionen sich als eigenständiger Körper verste­hen, der hier auch wirklich parlamentarisch arbeitet, sondern meist ist es leider so, dass Sie das vollziehen, was in den Regierungen gemacht wird, und daher auch um­gekehrt nicht das kontrollieren wollen, was in Ihren Regierungen gemacht wird. Es wäre durchaus der parlamentarischen Demokratie zuträglich, wenn Sie auch hier eine gewisse Haltungsänderung vornehmen würden und wenn wir auch mehr Instrumente der Kontrolle zur Verfügung hätten, die eben auch Minderheiten einsetzen könnten. (Beifall bei den Grünen.)

22.46

 


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