Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 21

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Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung Einvernehmen über die Gestaltung und Dauer der Debatte zu den Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers erzielt: Der Herr Bundeskanzler 15 Minuten, der Herr Vizekanzler ebenfalls 15 Minuten, dann eine RednerInnenrunde mit je 10 Minuten, und für die verbleibenden zwei RednerInnenrunden stehen jeder Fraktion insgesamt 13 Minuten zur Verfügung.

Die RednerInnenreihenfolge ist wie folgt: FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP, Team Stronach und NEOS.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden nach Schluss der Debatte aufgerufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

08.39.11Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Status quo: Hypo Alpe-Adria-Bank International AG“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers.

Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden Verlangen eine Debatte stattfinden.

Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


8.39.41

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir in unserem Bericht über den Status quo, wie Sie, Herr Präsident, gesagt haben, zu berichten haben, dass wir aktuell ein Modell prüfen, das als Anstaltslösung in der öffentlichen Diskussion derzeit eine große Rolle spielt, dann ist zu sagen, dass es sich dabei um eine Verwertungsgesellschaft ohne Banklizenz handelt.

Das unterscheidet sich von der jetzigen Art und Weise des Umgangs mit dem Erbe für diese Bundesregierung, für das Land Österreich, das wir uns wahrlich nicht gewünscht haben, und der bisherigen Abwicklung der Hypo Alpe-Adria dadurch, dass wir ein Modell unter die Lupe nehmen, das Deutschland in der Finanzmarktkrise angewandt hat angesichts der Schwierigkeiten, bei den deutschen Banken eine Lösung zu suchen, die ohne die nötigen Eigenmittel, weil eben nicht mehr Banklizenz, auf einen


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