Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 128

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Der dritter Punkt, der genannt wurde, warum man eine Insolvenz nicht verfolgen könne, ist der Hypo-Haftungsverbund. Die Hypo Alpe-Adria hat nämlich über die Pfand­briefstelle der Landes-Hypothekenbanken Anleihen im Wert von 1,2 Milliarden € ausgegeben, und dafür haften die Schwesternbanken mit. Ich frage mich: Wo ist das Problem? Für eine Haftung ist doch der Haftungsverbund da! Wenn nicht im Haftungs­fall die Haftung des Verbundes eintreten soll, dann brauche ich doch den Haf­tungsverbund gar nicht. Also auch hier sehe ich das Problem nicht.

Insgesamt aber haben wir wahrscheinlich schon ein Problem bei den Landes-Hypos. Das Problem ist nämlich nicht auf Kärnten beschränkt – wir haben es heute schon gehört; das Problem von Kärnten war wahrscheinlich das größte und mit Abstand das absurdeste –, sondern die Probleme haben wir in allen Bundesländern. 35 Milliar­den € – und da ist Kärnten nicht mitgerechnet – betragen die Landeshaftungen für die Landes-Hypos. 35 Milliarden € ohne Kärnten! (Abg. Themessl: Wohl, wohl! Abg. Rädler: Vorschlag! Euer Vorschlag!) Das heißt, ohne Unterstützung des Bundes könnte kein einziges Bundesland eine Pleite seiner jeweiligen Hypo tragen. Die Conclusio ist also: Alle Landesfürsten in allen Ländern haben ihre Landes-Hypos als teure Spielwiesen benutzt, um ihre Lieblingsprojekte zu finanzieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da kann man nur von Glück reden, dass der Europäische Gerichtshof im Jahre 2003 diese Landeshaftungen, diese Gewährträger­haftungen der Länder für unzulässig erklärt hat. Da merkt man, wie gut Österreich die Mitgliedschaft in der Europäischen Union tut, denn von dort kommt zumindest Druck für Reformen. Von dort kommt zumindest Druck, um den parteipolitischen Filz in Österreich aufzubrechen, und das ist dringend notwendig. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. Abg. Rädler: Vorschlag!)

13.54


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Hable eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicher­stellung von Geschäftsunterlagen der Hypo-Alpe-Adria-Bank International AG

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Schutz der Steuerzahlerinnen vor dem Totalversagen der Bundesregierung

Die für alle Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäfts­papiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.) gemäß Bundesabgaben­ordnung vorgesehene Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre. In der Causa Hypo sind hiervon bereits vier Jahre verstrichen.

Im Sinne einer restlosen Aufklärung sind diese Unterlagen umgehend sicherzustellen, um zu verhindern, dass wesentliches Material mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist – und damit u.U. vor der umfassenden Klärung der Vorgänge und Verantwortlichkeiten vernichtet wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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