Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 141

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Die aktuelle Rechtslage ist unklar, welche Rechtsfolgen die Zahlungsunfähigkeit einer Gebietskörperschaft (insbesondere eines Bundeslandes) auslöst. Dieser Zustand ist angesichts dessen, dass Gebietskörperschaften Verbindlichkeiten eingehen, aber letzt­lich das Risiko für deren Tilgung auf andere Gebietskörperschaften abwälzen zu können meinen, untragbar. Durch ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften wird vermieden, dass – wie im aktuellen Fall des Landes Kärnten und der Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria in einer Höhe, die ein Mehrfaches der jährlichen Einnahmen des Landes ausmachen – der Bund und die anderen Länder in zweistelliger Milliar-denhöhe für die Misswirtschaft eines Landes einstehen zu müssen glauben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz  einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berück­sichtigt werden:

Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (etwa Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschul-dung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Möglichkeit der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft

Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kuzdas. – Bitte.

 


14.24.37

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretä­rin! Herr Staatssekretär! An einem langen Diskussionstag wird vieles hier gesprochen, und nicht alles hält der Prüfung der Wahrheit stand. Wenn der Herr Hable sich hier herausstellt und 24 Milliarden € Kreditvolumen in der Bilanz ortet, dann mag das richtig sein, aber nicht alle diese 24 Milliarden sind faule Kredite. Tatsache ist, 13 Milliarden € bis 19 Milliarden € sind jener Teil der Bilanzsumme, der in die Bad Bank ausgelagert werden könnte. Es ist nicht zulässig zu behaupten, diese seien mit null abzuschreiben.

In einer Bad Bank wird man eine möglichst ressourcenschonende Abwicklung dieser Assets vornehmen, und erst in der Endabrechnung kann man sagen, wie sich das tatsächlich zu Buche schlägt. Derzeit ist das nicht mit Seriosität zu beziffern, aber mit einer professionellen Abwicklung durch Spezialisten in einer Bad Bank ist das Ziel, das Ergebnis möglichst zu verbessern, zu realisieren, wie übrigens auch das Beispiel Kom-munalkredit zeigt. Wir gehen von einem Maximalschaden von vier bis sechs Milliarden aus.

Auch noch ein Wort zum Kollegen Darmann. Für die Zuschauer: Kollege Darmann, das ist jener mit dem überbordenden Demokratieverständnis, der als Klubobmann des FPK in Kärnten dreizehnmal, glaube ich, mit seinem Klub den Landtagssaal verlassen hat,


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