Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 106

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worfen. Das ist das richtige Maß – und nicht mehr der Benzinverbrauch beziehungs­weise der Dieselverbrauch eines Fahrzeuges. Auch das sind Lenkungseffekte, zu de­nen man absolut stehen kann.

Dann lassen Sie mich auch noch auf die strukturellen Maßnahmen eingehen. Auch das zählt zum bunten Bild dieses Abgabenänderungsgesetzes. Wir werden ab 2016 die Gesellschaftssteuer abschaffen. Es war eine langjährige Forderung der Wirtschaft, das zu tun, und das findet sich im Abgabenänderungsgesetz. Es war richtig so. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Zweiten: Eine langjährige Forderung eben der kleineren Unternehmen war, dass wir bei den Kleinbetragsrechnungen nicht mehr 150 € als Messgröße ansehen, son­dern 400 €. Auch das ist mit vorgesehen. Ich halte fest, das wird Erleichterungen für viele kleinere Unternehmer bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich daher sagen: Ja, natürlich dient dies auch dazu, dass wir mit diesen Steuermaßnahmen unser Ziel erreichen können. Es ist notwendig, dass wir das eine oder andere erhöhen, dass wir etwas verändern, aber auch in Richtung mehr Lenkung, mehr Ökologisierung und auch bei Tabak und Alkohol eine Erhöhung der Steuer. Aber ich halte dies für gerechtfertigt. Man kann dazu durchaus stehen, wie ich meine.

Lassen Sie mich daher zum dritten Schritt kommen, was das Gegensteuern betrifft! Es ist auch richtig, wenn heute im Hohen Haus nach einer Einigung der letzten Woche ge­rade auf die jetzige Situation reagiert wird. So viel Arbeitslosigkeit wie in diesem Jänner haben wir noch nicht gesehen. Daher muss auch besonders in Richtung der älteren Mitarbeiter etwas getan werden. Wir haben uns daher darauf geeinigt, dass wir jetzt mit Maßnahmen der Umschichtung zwischen der aktiven und passiven Arbeitsmarktver­waltung das Richtige an Signalen setzen, nämlich für Unternehmen eine Wiedereinglie­derungsbeihilfe, damit ältere Arbeitnehmer mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt be­kommen. Das halte ich für vollkommen richtig.

Und auch für den zweiten Arbeitsmarkt haben wir Mittel vorgesehen, damit auch dort genau die, die so viele Jahre nicht mehr in den Arbeitsprozess gekommen sind, eine Chance haben. Daher ist es gerechtfertigt, über diese Periode 350 Millionen € in diese Richtung gehend zu investieren.

Gleichzeitig haben wir, meine Damen und Herren, auch eine zweite Maßnahme vorge­sehen: die Senkung der Lohnnebenkosten; das ist auch ein symbolischer Akt. Wir wer­den bereits mit dem 1. Juli dieses Jahres den ersten Schritt setzen, beim Unfallversi­cherungsbeitrag eine kleine Senkung vornehmen und mit dem Beginn des nächsten Jahres beim Insolvenzentgeltsicherungsfonds diese Senkung vornehmen, damit Unter­nehmer auch wissen, für sie wird auch etwas getan und es werden nicht nur Lohnne­benkosten erhöht, sondern sie werden auch gesenkt. Das, was wir vertreten können, ist auch in diesem ganzen Projekt mitenthalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich daher zum Schluss kommen! Ja, es werden Maßnahmen auch in Form von Steuererhöhungen gesetzt. Aber ich nehme an, auch an Ihnen ist nicht vor­beigegangen, dass wir eine Wirtschaftssituation haben, wo wir sagen müssen, wir sind nicht aus der Krise, sondern wir haben jetzt auch viele Maßnahmen zu setzen, um bes­ser aus der Krise herauszukommen. Deswegen sind in diesem Abgabenänderungsge­setz auch Maßnahmen im Steuerrecht notwendig. Aber das Ziel ist, 2016 ein struk­turelles Nulldefizit zu erreichen. Das ist das Ziel, auf das wir als gesamte Bundes­regierung hinarbeiten, und der Grund dafür, warum wir Maßnahmen setzen, damit es Österreich ab 2016 auch wieder besser geht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


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