Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 105

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf betreffend Errichtung einer "Klein-AG" vorzulegen."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Finanzminister.

 


15.32.41

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsi­dent! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zunächst lassen Sie mich die große Linie noch einmal betonen. Wir haben in diesem Frühjahr dem Hohen Haus ein Bud­get 2014/2015 und einen Finanzrahmen bis 2018 vorzulegen. Der erste Schritt ist ge­tan. Das war der Schritt, die Einsparungen der einzelnen Ressorts auch gesetzlich festzulegen. Wir haben daher dem Hohen Haus ein Budgetprovisorium auf gesetzlicher Basis vorgelegt und dabei 500 Millionen € Einsparungen über alle Ressorts bei den Er­messensausgaben festgeschrieben. Dieser erste Schritt ist damit getan, damit nie­mand den Eindruck erwecken kann, wir hätten nur Steuererhöhungen geplant, meine Damen und Herren.

Jetzt sind wir beim zweiten Schritt. Ja, das sind steuerliche Maßnahmen im Abgaben­änderungsgesetz, unangenehm genug, das wissen wir alle. Niemand erhöht gerne die Steuern. Aber wir dürfen diesbezüglich auch noch einmal das Ziel festhalten. Das Ziel ist nämlich, erst anstrengen, damit wir 2016 auch keine neuen Schulden mehr machen, und das ist ein lohnendes Ziel. Und ich halte einmal mehr fest, es ist notwendig, ab 2016 auch einen ausgeglichenen Haushalt zu haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Und der dritte Schritt, meine Damen und Herren, wird das Budgetbegleitgesetz sein. Dort werden wir natürlich auch Reformmaßnahmen vorstellen müssen, die uns in der Folge entsprechende Veränderungen im Haushalt und damit in der Perspektive auch Veränderungen in der Republik bringen werden.

Aber lassen Sie mich jetzt durchaus zum Abgabenänderungsgesetz selbst kommen. Auch dort ist nicht alles schwarz-weiß, so wie es heute geschildert wird. Es ist nicht so, dass der Prosecco ausgenommen ist. Natürlich ist er auch mitumfasst, aber die Bil­ligstmarken, wie es sie heute gibt, mit Schraubverschluss kann man europarechtlich nicht miteinbeziehen. Alle anderen sind miteinbezogen, natürlich, damit es auch glei­che Wettbewerbsbedingungen gibt.

Natürlich ist es nicht so, dass die GmbH neu auf einmal wieder abgeschafft wird, ein völliger Unsinn. Und wenn das hier Frau Klubobfrau Glawischnig so vertritt, kann ich ihr nur sagen, sie hat es offenbar nicht gelesen. Wir belassen die Privilegien für die Neu­gründung einer GmbH. Gott sei Dank! Man kann nach wie vor mit 10 000 € Stamm­kapital statt mit 35 000 € eine GmbH bedienen. Und man hat nur eine Mindestkörper­schaftsteuer von 500 €. Gott sei Dank! Aber die Privilegien, die es gibt, beziehen sich auf die Neugründung und nicht auf die bestehenden GmbHs, das ist der Unterschied, und da haben wir mit diesem Abgabenänderungsgesetz Klarheit geschaffen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was heißt „Privilegien“?)

Was die Fragen der Lenkungseffekte betrifft, muss ich sagen, auch dort muss man das mehr in der Tiefe betrachten. Ich halte es für richtig, dass wir bei der NoVA nur mehr in die Richtung gehen, dass wir sagen, es geht um den CO2-Ausstoß, und der wird be­steuert. Das heißt, das, was schädlich für die Umwelt ist, wird auch einer Steuer unter-


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