Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 108

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Etwa die Hälfte der zusätzlichen Steuereinnahmen wird durch die Erhöhung von Ver­brauchsteuern erzielt. Das betrifft zum Beispiel die motorbezogene Versicherungs­steuer, die NoVA und die Tabaksteuer. Verbrauchsteuern sind aber Massensteuern und wirken unabhängig von der Höhe des Einkommens. Steuerpflichtige mit geringem Verdienst werden dadurch unverhältnismäßig stärker belastet.

Überhaupt wird durch dieses Belastungspaket der Mittelstand überproportional mehr belastet. Eine Durchschnittsfamilie verliert durch die Erhöhung bei den Verbrauchsteu­ern mehr, als sie durch die Erhöhung der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2014 erhält. Wir Freiheitliche stellen uns die Steuergerechtigkeit anders vor! (Beifall bei der FPÖ.)

Darüber hinaus werden durch dieses Gesetz bestehende Regelungen verkompliziert, wie zum Beispiel das jahresgenaue Abzinsen von langfristigen Rückstellungen und die entsprechenden Übergangsregelungen. Überhaupt widerspricht das Abgabenände­rungsgesetz zu einem großen Teil dem Wirkungsziel 1 der UG 16, Öffentliche Abga­ben, nach einer einfachen, schlanken und leistungsgerechten Gestaltung des Steuer­systems. Das hat auch der Budgetdienst so angemerkt.

Weiters werden mit diesem Gesetz Regelungen geschaffen, die in der Administration mehr kosten, als sie bringen. Zum Beispiel bringt die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht für inländische Zinseinkünfte von Personen aus Nicht-EU-Staaten ledig­lich Mehreinnahmen von rund 5 Millionen € jährlich. Die Administration dieser Rege­lung, insbesondere die Bearbeitung der Rückerstattungsanträge, wird die 5 Millionen bei Weitem überschreiten.

Darüber hinaus ist diese Neuregelung ein Desaster für den Finanzplatz Wien. Über kurz oder lang wird es zu einem massiven Kapitalabfluss aus Österreich kommen, vor allem, was die Gelder aus Nicht-EU-Staaten betrifft.

Zur Gruppenbesteuerung: Die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung soll nach der Neuregelung räumlich auf EU- und DBA-Staaten mit umfassender Amtshilfe „ein­geschränkt“ – unter Anführungszeichen – werden. Faktisch ist das keine Einschrän­kung, denn derzeit haben wir mit fast 70 Staaten ein entsprechendes Abkommen, und es werden weitere Staaten hinzukommen.

Darüber hinaus werden in der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Ver­ordnung Staaten aufgelistet, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht. Da mit einigen dieser Länder eine umfassende Amtshilfe besteht, wäre eine Gruppenbildung nach der Neuregelung mit Kapitalgesell­schaften aus diesen Staaten weiterhin möglich.

Im Übrigen hat die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung in der Vergangenheit zu massiven Mindereinnahmen an Körperschaftsteuer geführt. Die alte und neue Re­gelung der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung ist weiterhin zu großzügig und bedeutet einen Kniefall der Bundesregierung vor den Großkonzernen. Wir fordern daher eine Einschränkung der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung auf Kapi­talgesellschaften in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirt­schaftsraumes.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kollegen und Kolleginnen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:

 


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