Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 109

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„In Artikel 2 lautet die Ziffer 4:

4. § 9 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 2 lautet:

„(2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein:

– unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschafts­genossenschaften, die unter § 7 Abs. 3 fallen,

– vergleichbare nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die

– in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäi­schen Wirtschaftsraumes ansässig sind und

– ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Grup­penträger finanziell verbunden sind (Abs. 4).

Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Aufgrund der Versäumnisse der Bundesre­gierung im Zusammenhang mit dem Hypo-Desaster wird auf die Bevölkerung eine wei­tere, riesige Steuerbelastungswelle zukommen. Wir dürfen gespannt sein, mit welchen Belastungen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2014 zu rechnen ist. Gerüchten zufolge soll ja Erbschafts- und Schenkungssteuer überfallsartig wiedereingeführt wer­den.

Ein klares Nein zu diesem Abgabenänderungsgesetz! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist keine Steuerstrukturreform, sondern ein reines Mittelstandsbelastungspaket. (Beifall bei der FPÖ.)

15.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Fuchs und weiterer Abgeordneter zur Regierungsvorlage be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuerge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuerge­setz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alko­holsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bank­wesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bun­desgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), 24 d.B.

 


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