Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 200

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Wie gesagt: Prost! Ruin für Tausende Existenzen in Österreich. Und ein kleiner so­zialer Seitenhieb: Was für die breite Bevölkerung wieder ein Luxus wird, das Glas Sekt, wird die wirklich Reichen nicht tangieren!

Mir ist schon klar, dass Sie mittlerweile im Budget überall ein paar Millionen zusam­menkratzen. Das wird aber das Milliardenloch, das Sie haben, nicht schließen können. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Da müssten wir nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist! – das ganze Gesetz ist meiner Meinung nach Mist –, jeden Tag in Wien zwei Opernbälle abhalten und sehr, sehr viel Sekt konsumieren, sonst werden wir das Mil­liardenloch nicht schließen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abge­ordneten Rädler und Krainer. – Abg. Peter Wurm stellt die von ihm mitgebrachte Sekt­flasche auf der Regierungsbank ab.)

19.45


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Wurm eingebrachte Abän­derungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Wurm und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungs-steuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalver-kehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahr­zeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungs­organisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmen­buchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsge­setz 2014 – AbgÄG 2014), 24 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberich-tes, wird wie folgt geändert:

„Artikel 14 wird gestrichen.“

Begründung

Die umgangssprachlich als „Sektsteuer“ bekannte Schaumweinsteuer wurde vor zwölf Jahren abgeschafft, da es sich dabei aufgrund der Aufkommenshöhe um eine Bagatell­steuer handelt.

Primär belastet man mit der Wiedereinführung der Schaumweinsteuer die österrei-chische Sekthersteller und deren inländische Zulieferer, im Gegensatz zu den aus-ländischen Billigzulieferern, die weiterhin wettbewerbsverzerrend nach Österreich lie­fern können.

Mit der Wiedereinführung der Schaumweinsteuer belastet man rund 3.000 Winzer-familien, vor allem in strukturell schwachen Grenzgebieten Niederösterreichs und dem Burgenland.

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