StRefG 2009 ErläutRV 54 BlgNr XXIV. GP, S. 7:
Als Äquivalent für die einkommensteuerpflichtigen Selbständigen wird mit Wirksamkeit ab 2010 der Freibetrag gemäß § 10 EStG von derzeit 10% auf 13% erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht. Im Interesse der kleinen und mittleren Einkommen bei natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften entfällt für Gewinne bis 30 000 Euro das Investitionserfordernis.
Siehe auch StRefG 2009 ErläutRV 54 BlgNr XXIV. GP, S. 11 ff.
Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher diese Debatte.
Da gegen Ende der Debatte bis zum letzten Redner laufend Abänderungsanträge eingebracht wurden, die zunächst noch ins Croquis eingearbeitet werden müssen, und um keine Abstimmungsfehler zu produzieren, verlege ich die Abstimmung zu beiden Tagesordnungspunkten an das Ende der jetzt kommenden Tagesordnungspunkte.
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (34 d.B.)
5. Punkt
Bericht und Antrag des Wissenschaftsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (35 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen somit zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich als Erste Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.
20.06
Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Einrichtung eines Medizinstudiums an der Universität Linz war von Beginn an sehr umstritten und wird vom gesamten Sektor aus verschiedenen Gründen abgelehnt. (Ruf bei der ÖVP: Vom grünen Sektor!)
Ein ganz zentraler Punkt, der in dieser Debatte angebracht wird, ist, dass die Medizinfakultät Linz keine strategische Notwendigkeit darstellt, die aus den Notwendigkeiten der österreichischen Hochschullandschaft entsteht. Vielmehr ist das ein Wunsch eines Bundeslandes und nicht in die Gesamtstrategie eingegliedert, die eigentlich mit dem Hochschulplan, in Absprache mit dem gesamten Sektor, verfasst werden soll.
Das zentrale Argument, das für die Medizinfakultät vorgebracht wird, ist der ÄrztInnenmangel, wobei man darauf hinweisen muss, dass wir in Österreich die höchste ÄrztInnendichte aller 27 EU-Länder haben, nämlich 468 ÄrztInnen pro 100 000 EinwohnerInnen. Der EU-Schnitt liegt bei 330.
Es gibt allerdings sehr wohl ein Problem mit den ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten in Österreich. Ein Viertel aller AbsolventInnen wandert ab, da die Rahmenbedingungen
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