Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 230

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Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung des Grundfreibetra­ges beim Gewinnfreibetrag im Einkommensteuergesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist abgelehnt.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Konzentration und Aufmerksamkeit.

21.23.256. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird (36 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


21.23.58

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wenig überraschend ist, dass auch dieser Tagesordnungspunkt keiner ist, der mich mit Freude erfüllt.

Die Donau-Universität Krems ist eine Universität, eigentlich ein Universitätszentrum für Weiterbildung, die immer schon einen Sonderstatus gehabt hat. Für die gibt es ein ei­genes Gesetz, das zwar allergrößtenteils auf das Universitätsgesetz verweist, die aber dann doch sehr viele Sonderregelungen hat.

Die Donau-Universität bietet nur universitäre Lehrgänge an, die nur außerordentlich Studierende studieren können. Sie ist keine Privatuniversität, sie muss nicht akkredi­tiert werden. Man kann an der Donau-Uni Krems kein Bachelorstudium machen, auch kein reguläres Masterstudium, kein Diplomstudium. Diese Universität soll jetzt, obwohl sie all diese grundlegenden Studien selbst gar nicht anbietet, das heißt, nicht den ge­samten Bologna-Zirkel abbildet, trotzdem das Recht erhalten, Promotionen selbständig durchzuführen.

Auch dieses Gesetz ist im Sektor auf breiteste Ablehnung gestoßen. Auch da besteht Einigkeit im Sektor. Dieses Promotionsrecht ist keine strategisch notwendige Maßnah­me. Die Donau-Universität Krems hat auch bisher, wenn sie das unbedingt wollte, die Promotionen in Kooperation mit richtigen Universitäten durchführen können. Aber es entspricht dem Wunsch des Landes Niederösterreich und auch dem Wunsch des Rek­tors, das ist Herr Faulhammer, der früher Sektionschef im Wissenschaftsministerium war, dass dieses Promotionsrecht gewährt wird.

Die Kritik aus dem Wissenschaftssektor dreht sich vor allem um die Sorge, dass die Donau-Universität Krems die Qualität, die für ein solches Doktoratsstudium notwendig ist, nicht gewährleisten kann. Ganz am Anfang wäre vorgesehen gewesen, dass über­haupt nicht akkreditiert wird. Jetzt gibt es eine Klausel im Gesetz, dass akkreditiert werden muss pro PhD-Studiengang. Allerdings ist da aus meiner Sicht legistisch noch


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