Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 231

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nicht ganz geklärt, ob das auch tatsächlich funktioniert, denn die Paragraphen, auf die verwiesen wird, die betreffen eigentlich Fachhochschulen und Privatuniversitäten, wo jeweils eine institutionelle Akkreditierung bereits vorausgegangen sein muss. Also da bin ich gespannt, ob das in der Form überhaupt passiert.

Herr Minister, Sie haben im Ausschuss gefragt, was wir denn für einen Aufstand ma­chen, wegen dieser Handvoll Dissertantinnen und Dissertanten. Da könnte man jetzt natürlich sagen, ja okay, ist nicht so tragisch, es sind nur wenige Leute. Allerdings han­delt es sich bei dieser Vorgehensweise und bei diesem Promotionsrecht für die DUK um einen Präzedenzfall, denn die nächsten Hochschulen, die klopfen schon an. Es sind die Fachhochschulen. Die wollen auch seit vielen Jahren eine Gleichstellung mit den Universitäten. Die hätten auch gerne das Promotionsrecht, und auch dort gibt es große Bedenken, ob die Qualitätskriterien, die für ein solches Doktoratsstudium not­wendig wären, tatsächlich eingehalten werden können. (Abg. Dr. Lopatka: Die schaf­fen das!) Aber es wird schwierig werden, ihnen das zu verweigern, nachdem man jetzt die Tür geöffnet hat.

Diese Geschichte ist Teil einer Entwicklung im tertiären Sektor, die mir generell Sorgen bereitet, nämlich einer zunehmenden Zerfledderung. Wir haben jetzt Sonderregelun­gen für die Medizinfakultät in Linz, aber auch für die Donau-Universität Krems. Wir ha­ben alle möglichen Formen von Kooperationen. Wir registrieren ausländische Studien­gänge sehr problemlos in Österreich, ohne deren Qualität zu kontrollieren. Im Rahmen von Kooperationen mehrerer Hochschulen mit ausländischen Hochschulen gibt es sehr schwindlige Konstrukte, wo in eineinhalb Jahren ein Bachelor geboten wird und so wei­ter. All diese Entwicklungen sind der Qualität des österreichischen Hochschulsektors definitiv nicht zuträglich.

In diesem Sinn plädiere ich sehr stark dafür, die Diskussionen zu führen und die Diskussionen anzugehen, die wir ganz dringend brauchen, nämlich eine strukturierte Diskussion darüber, was ein Promotionsrecht denn tatsächlich ist. Was ist die Rolle von Promotionen im Hochschulsektor, in der Forschung? Welche Qualitätskriterien sind dafür notwendig? Und wem wollen wir dieses Recht geben?

Der Donau-Universität Krems wollen wir dieses Recht ganz sicher nicht geben. – Dan­ke schön. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

21.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun kommt ein Rektor, nämlich Herr Professor Dr. Töch­terle, zu Wort. – Bitte.

 


21.28.50

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Donau-Universität Krems hat seit Beginn ihrer Existenz einen gewaltigen Aufschwung genommen, hat bei den Studierendenzahlen eine starke Zunahme aufzu­weisen. Sie hat drei Fakultäten und bearbeitet ein Feld, das immer wichtiger wird, näm­lich das Feld der Weiterbildung. Das ist in vielerlei Hinsicht ein ganz wichtiges Feld, na­türlich auch ein Feld, wo geforscht werden muss. Deswegen ist es aus der Sicht der Universität vollkommen verständlich, dass sie das Promotionsrecht anstrebt.

Es war auch schon Teil des vorigen Regierungsprogrammes, dass man die Donau-Universität Krems allmählich an die üblichen Formen staatlicher Universitäten heran­führt. Die Möglichkeit, Promotionen durchzuführen, wird innerhalb der modernen Uni­versität immer wichtiger, und zwar aus zwei Gründen: Der eine ist, dass Dissertationen heute zu den wichtigsten und kreativsten Formen der Forschung gehören. Disserta­tionen sind deswegen so wichtig und so kreativ, weil sie erstens von jungen, aufstre­benden, dynamischen Leuten durchgeführt werden.

 


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