Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 232

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Es ist zweitens wichtig, dass sie üblicherweise in Form von Doktoratskollegs durchge­führt werden, das heißt, das sind Teams, die da forschen. Das sind Teams, die für die­se Forschung auch bezahlt werden. Das heißt, wenn man ein Promotionsrecht schafft, schafft man auch Arbeitsplätze für Jungforscher. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist, dass etablierte Forscher nahezu auf solche Doktoratskollegs an­gewiesen sind, wenn sie in ihrer Forschung, die eben häufig nach naturwissenschaftli­chem Paradigma im Team erfolgt, auf solche Gruppen zurückgreifen können.

Das heißt, wir haben eine Wechselwirkung: Eine Universität wird durch das Promo­tionsrecht attraktiv für Studierende, aber sie wird auch attraktiv und erst richtig attraktiv für hochqualifizierte Lehrende, für Forscher, für Professoren. Wenn eine Universität in ihrer Berufungspolitik erfolgreich sein will, dann braucht sie ein Promotionsrecht, denn sonst bekommt sie die besten Forscher nur schwer.

Es ist also aus diesen beiden Gründen wichtig und für eine Universität nahezu exis­tenziell, das Promotionsrecht zu haben. Deswegen verstehe ich die Ambitionen der Donau-Universität Krems vollständig, dass sie das will.

Die Sorge, dass mangelnde Qualität Platz greifen könnte, kann man mit mehreren Ar­gumenten zerstreuen: Erstens hat die Uni selbst ein Gremium gebeten, zu analysieren, ob sie in bestimmten Bereichen die notwendige Qualität hat. Das ist natürlich ein Gre­mium, das von der Universität selbst bestellt wurde, aber dennoch mit sehr kompe­tenten Leuten besetzt war. Sie haben der Donau-Universität Krems diese Qualität in bestimmten Bereichen bescheinigt.

Zweitens – und das ist noch viel wichtiger –: Dieses Doktoratsstudium muss akkredi­tiert werden. Ich habe das bereits erwähnt. Das sieht das Qualitätssicherungsrahmen­gesetz, das wir 2011 unter meiner Ministerschaft beschlossen haben, vor.

Drittens: Diese Qualität, die bereits durch den Staat gesichert wird, wird dann auch noch nach acht Jahren evaluiert werden. Es gibt also ein sehr ausgefeiltes Qualitätssi­cherungsprogramm, und man muss überhaupt keine Sorge haben, dass dieses Promo­tionsrecht in Krems nicht bestens qualitativ abgesichert ist.

Aus den erwähnten Gründen – Stärkung dieser Universität, Stärkung ihrer Forschung, Stärkung ihrer Berufungsmöglichkeiten, Stärkung der Tätigkeit für Jungforscher – bin ich sehr dafür, dass wir in dem wichtigen Feld der Weiterbildung der Donau-Universität Krems dieses Promotionsrecht genehmigen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter DDr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


21.32.54

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Also wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie mir einen Doktortitel zu viel gegeben.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Das ist da eingetragen!

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (fortsetzend): Zwei?

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nein, einer.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (fortsetzend): Ach so, ich habe zwei verstanden. Aber danke! Sehr geehrter Herr Minister! (Ruf bei der ÖVP: Das kann noch werden! – Abg. Dr. Fekter: Er ist ja noch jung! – Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Das können Sie in Krems nachholen, das zweite Doktorat!) – Warten Sie darauf?

Anderes Bundesland, ähnliches Problem: Besonders spannend ist – ich habe mir vor­her die Rednerliste angeschaut –, dass uns besonders viele niederösterreichische Ab-


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