Viertens: Durch die Errichtung sind keine finanziellen Aufwendungen durch den Bund notwendig.
Die Qualität ist uns und war aber auch der Hochschulkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der ÖH und vielen, vielen anderen ein ganz besonderes Anliegen, ebenso die Kostenneutralität für den Bund. Wir wären nicht dafür zu haben, dass öffentliche Unis, konzipiert nach dem Universitätsgesetz, daraus Nachteile erzielen. Studieren ist ein öffentliches Gut, das allen Menschen zugänglich sein soll, und dies ohne Barrieren. Das ist unser Zugang, der Zugang der SPÖ.
An dieser Stelle darf ich aber auch festhalten, dass es für Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, durch die Erhöhung der Familienbeihilfe, die sehr, sehr wichtig für junge Leute und wirklich super ist, zu keiner Benachteiligung kommen darf. Es freut mich deshalb sehr, dass im Ausschuss der Herr Minister bereits positive Signale gesetzt hat, um hier Lösungsansätze zu finden.
Weiters anmerken darf ich noch, dass wir einen leichteren Zugang zum Antrag auf Studienbeihilfe benötigen. Im Moment ist es so, dass lediglich 14 Prozent der Studierenden Studienbeihilfe beziehen, aber ich glaube nicht, dass das daran liegt, dass der Rest diese nicht benötigen würde, sondern daran, dass viele über die Möglichkeit gar nicht Bescheid wissen. Unser Zugang oder Vorschlag, den wir auch im Ausschuss diskutiert haben, wäre folgender: zum Beispiel bereits in der Online-Erstanmeldung darauf hinzuweisen.
Abschließend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Unterstützen wir Politikerinnen und Politiker Studierende durch beste Rahmenbedingungen! Das muss unser Auftrag sein, zumindest ist das ganz klar unserer. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 25 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/11 (III-4/37 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/8 (III-5/38 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/13 (III-33/40 d.B.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite