Mit der heutigen Änderung des Bundesgesetzes über die Universität für Weiterbildung Krems legen wir die rechtliche Basis für die weitere Entwicklung der Donau-Universität, und wir ermöglichen auch neue Perspektiven für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Einrichtung von Doktoratsstudien ist in Österreich auf Basis gesetzlicher Regelungen weitgehend den einzelnen Universitäten überlassen, ist weitgehend autonom. Neben den 21 staatlichen Universitäten sind seit 2003 auch die 13 Privatuniversitäten berechtigt, PhD-Programme einzurichten. Zukünftig soll diese Möglichkeit auch der Donau-Universität Krems und damit den Studentinnen und Studenten offenstehen.
Wir haben es heute in der Debatte bereits gehört, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es hat im Vorfeld zahlreiche kritische Anmerkungen gegeben. Die Themen waren vor allem: Können wir die strengen wissenschaftlichen Qualitätskriterien einhalten? Verfügt die Donau-Universität über die strukturelle und wissenschaftliche Kapazität? Und: Wie erfolgt die Finanzierung?
Es waren gerade diese Stellungnahmen, die selbstverständlich in den Begutachtungsprozess eingeflossen sind. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine Reihe von Rahmenbedingungen, die die hohe Qualität der Studienprogramme sicherstellen sollen. Die Studiengänge müssen vor ihrer Einrichtung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria akkreditiert werden. Und selbstverständlich muss es nach acht Jahren auch eine Evaluierung geben.
Das vorliegende Gesetz ermöglicht neue Arbeits- und Studienplätze vor allem für junge Forscherinnen und Forscher und ist auf Basis strenger Qualitätskriterien ein Baustein für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Donau-Uni Krems. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als letzte Rednerin dazu ist Frau Kollegin Kucharowits zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.50
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Studierende! Wir diskutieren heute die Implementierung der PhD-Doktoratsstudien an der Donau-Uni Krems. Drei PhD-Programme sind laut Rektor vorgesehen, nämlich regenerative Medizin, Migration Studies und Raum und soziale Inklusion – spannende und wichtige Felder, die einen weiteren Standort für wissenschaftliche Forschung bilden.
Einige von Ihnen werden womöglich darüber nachdenken, warum wir, der SPÖ-Klub, dieses Projekt unterstützen. Sollten wir nicht vorweg unser erstes Augenmerk auf Grundstudien richten und eher weniger auf außerordentliche Studien? Aber genau mit dem Hintergrund und vor allem der Grundlage der absoluten Unterstützung und auch Überzeugung des lebenslangen Lernens, egal nämlich welchen Alters, was für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehr, sehr wichtig ist und uns am Herzen liegt und was wir forcieren, darf ich Ihnen nun nochmals vier stichhaltige Argumente für die Einführung und Implementierung von PhD-Studien an einer Weiterbildungs-Uni bringen.
Erstens: die Heranbildung und Forschung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Zweitens: Die Errichtung bedarf einer Akkreditierung gemäß des Hochschulqualitäts-Sicherungsgesetzes. Das ist uns, wir haben es schon mehrmals gehört, ganz besonders wichtig.
Drittens: Es erfolgt ebenso eine Evaluierung spätestens acht Jahre nach der Errichtung.
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