Aber dafür beschließt man im Jahr 2013 ab 2014 eine saftige Erhöhung für die öffentlichen Funktionäre, also Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindekassiere. Im Schnitt verdient ab 2014 jeder Bürgermeister 1 000 € pro Monat mehr. Das muss man sich einmal vorstellen: 1 000 € pro Monat mehr. Grob gerechnet ist das eine 40-prozentige Lohnerhöhung pro Jahr. Das ist das eine. Da wird die Bevölkerung wieder einmal für dumm verkauft. Und auf der anderen Seite sagt man nicht, was man sich durch die Gemeindezusammenlegung erspart. Das macht ungeschaut 7 Millionen bis 10 Millionen € an Mehrausgaben pro Jahr für die Parteigänger von Rot und Schwarz aus. Das ist etwas, wo man der Bevölkerung wieder ein X für ein U vormacht. Unglaublich, was da passiert! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
23.22
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Zanger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufgliederung des Basisgehaltes sowie der leistungsorientierten Komponenten im Einkommensbericht
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 10. Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2011 und 2012 (III-31/39 d.B.): in der 12. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. Februar 2014
Die Einkommen im Einkommensbericht III-31 d.B. setzen sich aus dem Jahresbruttoeinkommen einschließlich der Erfolgsprämien und den freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen. Die ausgewiesenen Durchschnittseinkommen werden auf Basis von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) errechnet. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis mit vollem Beschäftigungsausmaß. Die Einkommen von nicht ganzjährig bzw. in Teilzeitverhältnissen beschäftigten Personen werden auf dieses Referenzszenario hochgerechnet, um einen aussagekräftigen Einkommensvergleich zu ermöglichen. Um diese Zahlen noch klarer und aussagekräftiger zu gestalten, sollen die Einkommen in Basisgehalt und jeweilige leistungsorientierte Komponenten aufgegliedert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Rechnungshof den Einkommensbericht so weiterzuentwickeln, dass zukünftig eine Aufgliederung in Basisgehalt sowie leistungsorientierte Komponenten vorgesehen wird.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite