Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 265

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Aber dafür beschließt man im Jahr 2013 ab 2014 eine saftige Erhöhung für die öffent­lichen Funktionäre, also Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindekassiere. Im Schnitt verdient ab 2014 jeder Bürgermeister 1 000 € pro Monat mehr. Das muss man sich einmal vorstellen: 1 000 € pro Monat mehr. Grob gerechnet ist das eine 40-pro­zentige Lohnerhöhung pro Jahr. Das ist das eine. Da wird die Bevölkerung wieder ein­mal für dumm verkauft. Und auf der anderen Seite sagt man nicht, was man sich durch die Gemeindezusammenlegung erspart. Das macht ungeschaut 7 Millionen bis 10 Mil­lionen € an Mehrausgaben pro Jahr für die Parteigänger von Rot und Schwarz aus. Das ist etwas, wo man der Bevölkerung wieder ein X für ein U vormacht. Unglaublich, was da passiert! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

23.22


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Zanger eingebrach­te Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufgliederung des Ba­sisgehaltes sowie der leistungsorientierten Komponenten im Einkommensbericht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 10. Bericht des Rech­nungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirt­schaft des Bundes in den Jahren 2011 und 2012 (III-31/39 d.B.): in der 12. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. Februar 2014

Die Einkommen im Einkommensbericht III-31 d.B. setzen sich aus dem Jahresbrutto­einkommen einschließlich der Erfolgsprämien und den freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen. Die ausgewiesenen Durchschnittseinkommen werden auf Basis von Voll­zeitäquivalenten (VZÄ) errechnet. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis mit vollem Beschäftigungsausmaß. Die Einkommen von nicht ganz­jährig bzw. in Teilzeitverhältnissen beschäftigten Personen werden auf dieses Refe­renzszenario hochgerechnet, um einen aussagekräftigen Einkommensvergleich zu er­möglichen. Um diese Zahlen noch klarer und aussagekräftiger zu gestalten, sollen die Einkommen in Basisgehalt und jeweilige leistungsorientierte Komponenten aufgeglie­dert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Rechnungshof den Ein­kommensbericht so weiterzuentwickeln, dass zukünftig eine Aufgliederung in Basisge­halt sowie leistungsorientierte Komponenten vorgesehen wird.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


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