Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 14

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09.07.36 Beginn der Sitzung: 9.08 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die 14. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Heinzl, Mag. Stefan, Barbara Rosenkranz, Dr. Moser, Mag. Musiol und Schenk.

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Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 11 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

09.08.13Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur ersten Fragestunde der XXV. Gesetzgebungsperiode.

Gemäß der Vereinbarung der Präsidialkonferenz vom 8. November 2013 kommen den Klubs künftig Hauptfragen in folgendem Verhältnis zu: SPÖ und ÖVP je drei, FPÖ und Grüne je zwei, Team Stronach und NEOS je eine. Jedem Hauptfragesteller bezie­hungsweise jeder Hauptfragestellerin kommt darüber hinaus eine Zusatzfrage zu. Des Weiteren dürfen im Rahmen einer Fragestunde die Klubs Zusatzfragen zu Hauptfragen ihrer Wahl in folgendem Verhältnis stellen: SPÖ, ÖVP und FPÖ je zwei, Grüne, Team Stronach und NEOS je eine.

Meine Damen und Herren, vor allem all jene, die neu im Haus sind! Ich werde heute etwas mehr Zeit dazu brauchen, Ihnen zu erklären, wie eine Fragestunde abläuft. Diejenigen, die bereits Mitglieder des Hohen Hauses waren, wissen das schon etwas genauer.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Redner-/Rednerinnenpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Herrn Bundeskanzler vom Rednerpult der Abgeordneten aus. Für die Hauptfrage und die Zusatzfrage – also für alle Fragen – haben Sie jeweils 1 Minute Zeit. Die Hauptfrage hat weitestgehend den Wortlaut der Frage zu beinhalten. Das heißt, Sie müssen das wiedergeben, was Sie auch schriftlich als Hauptfrage abge­geben haben, ansonsten könnte ich diese Frage nicht zulassen. Das heißt auch für die Zukunft: Je kürzer Sie eine Hauptfrage formulieren, desto mehr Zeit haben Sie, diese Hauptfrage auch zu begründen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Zusatzfrage: 1 Minute.

Der Herr Bundeskanzler hat zur Beantwortung der Hauptfrage 2 Minuten Zeit und zur Beantwortung der Zusatzfrage 1 Minute. Auch da darf ich Sie – jetzt können wir die Fragen nicht mehr ändern – für die Zukunft ersuchen, solche Fragen zu stellen, die man auch tatsächlich in jeweils 2 beziehungsweise 1 Minute beantworten kann.

Ich werde – so wie auch in der Vergangenheit schon – wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit mit der Glocke auf den Ablauf der Redezeit hinweisen.

 


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