Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 76

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12.29.51

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher vor den Fernsehapparaten zu Hause! Im Zuge der Debatte zum Grünen Bericht 2013 haben wir ein Bekenntnis über alle Fraktionen hinweg zur Biolandwirtschaft, zur Landwirtschaft allgemein in Österreich vernommen. Ich habe jetzt vor, ebenfalls einen Entschließungsantrag einzubringen, und hoffe, dass auch all jene Fraktionen, die diesen Entschließungsantrag bis dato noch nicht mitgetragen haben, sich vielleicht „outen“ und sich inhaltlich dazu bekennen.

Ich möchte, was die Grünen betrifft, erwähnen, dass auch sie gemeint haben, dass der Biolandbau gestärkt gehört und dass sie sich zu den Biobetrieben bekennen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Unser Antrag hat zehn Punkte! Zehn Punkte!) Daher auch nochmals meine Einladung, den Entschließungsantrag mitzutragen.

Wir haben vorhin vernommen, der Biolandbau, die Biolandwirtschaft ist das Flaggschiff in der Landwirtschaft Österreichs. Diese Aussage des neuen Landwirtschaftsministers unterstütze ich inhaltlich voll und ganz seitens der SPÖ-Fraktion, Herr Minister.

Ich möchte nun folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Auer, Preiner, Jannach, Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend wichtige Impulse für die Entwicklung des ländlichen Raums durch das Programm für die ländliche Entwicklung 2014–2020

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2014 – 2020 so auszugestalten, dass unter anderem

1. eine Erhöhung des Anteils der Fläche der teilnehmenden Betriebe am Agrar­umweltprogramm ÖPUL und am Biolandbau erreicht wird,

2. eine Aufstockung der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete, insbesondere für die Bergbauernbetriebe der BHK-Gruppen 3 und 4 gemäß Regie­rungsprogramm sichergestellt wird,

3. eine Verteilung der Fördermittel nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel beziehungsweise angepasste Größendegression (Modulation) der Flächenzahlungen nach der Betriebsgröße vorgesehen wird (bei der AZ und im ÖPUL),

4. ein starker Ausbau der Investitionsförderung, die stärkere Unterstützung der Inves­titionen von Junglandwirten, Biobauern und Bergbauernbetrieben, wie im Regierungs­programm vereinbart, erfolgt,

5. soziale Dienstleistungen,“ – mit Schwerpunkt, meiner Meinung nach, in der zweiten Säule – „wie im Regierungsprogramm vereinbart, zu dotieren sind,

6. die Elementarversicherung zur Absicherung des landwirtschaftlichen Wetterrisikos als Antwort auf den Klimawandel ausgebaut wird.“

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Ich denke, dieser Entschließungsantrag ist ein wesentlicher Impuls für eine nach­hal­tige, positive Belebung der Landwirtschaft, auch des Biolandbaus, für eine nach­haltige


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