Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 77

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positive Entwicklung des gesamten ländlichen Raums, auch des strukturschwachen ländlichen Raums.

Ich wünsche uns für die Debatte dieses Entschließungsantrags in der nächsten Aus­schusssitzung am 3. April viel Erfolg. Herr Minister, Ihnen wünsche ich alles Gute in Ihrem neuen Amt und hoffe auf weiterhin gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der SPÖ.)

12.33


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Erwin Preiner, Harald Jannach, Leo Steinbichler, Kolle­ginnen und Kollegen

betreffend wichtige Impulse für die Entwicklung des ländlichen Raumes durch das Programm für die ländliche Entwicklung 2014-2020

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2013 der Bundesregierung (III-26/41 d.B.)

Der Grüne Bericht ist eine für die politischen Entscheidungsträger wesentliche, grund­legende Information zur Lage der Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Er zeigt unter anderem auf, wie sich die Einkommenssituation der österreichischen Land­wirtInnen entwickelt.

Das Programm für die ländliche Entwicklung und die darin enthaltenen Schwerpunkte und Maßnahmen stellen einen wesentlichen Eckpfeiler dafür dar, dem ländlichen Raum Mittel zur Verfügung zu stellen, die nicht nur eine nachhaltig wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft unterstützen, sondern auch eine Stärkung der Land- und Forstwirtschaft und damit der ländlichen Regionen insgesamt als Lebensraum darstellen. Die optimale Nutzung der gebotenen Instrumente und Mittel wird ent­schei­dend dafür sein, eine hohe Lebensqualität im ländlichen Raum zu schaffen und zu bewahren. Durch die Umsetzung des Programms sollen lokale Arbeitsplätze geschaf­fen, Abwanderung verhindert und eine Diversifizierung der landwirtschaftlichen wie auch insgesamt der Erwerbstätigkeit im ländlichen Raum unterstützt werden. Dies schließt neue und innovative Maßnahmen und auch Maßnahmen  im Bereich der sozialen Dienstleistungen mit ein, durch welche wichtige Schwerpunkte gesetzt und damit ein wesentlicher Beitrag für die Attraktivität des ländlichen Raumes geliefert werden kann.

Ein besonderes Anliegen muss es auch sein Betriebe im Berg- und benachteiligten Gebiet, insbesondere Bergbauernbetriebe mit hoher und extremer Bewirtschaftungs­erschwernis (BHK-Gruppen 3 und 4) besonders zu unterstützen. Die Betriebe und Bergbauern im Berg- und benachteiligten Gebiet erstellen wichtige Leistungen für den Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum im Berg- und benachteiligten Gebiet. Diese Leistungen reichen von der Produktion qualitativer Lebensmittel, dem Beitrag zur Aufrechterhaltung der Biodiversität, der Erfüllung der Mindestbesiedlungsfunktion, der Basis für den Tourismus, des Schutzes des Waldes, der Bewirtschaftung der Alm­flächen bis zur Gefahrenabwehr hinsichtlich Schutz vor Lawinen, Muren, Steinschlag und Hochwasser. Die Betriebe im Berg- und benachteiligten Gebiet haben mehr Arbeit, geringere Erträge und höhere Kosten. Daher ist auch ihr landwirtschaftliches Einkom­men geringer als in den Gunstlagen. Für die mittel- und langfristige Absicherung sind gezielte Förderungen erforderlich.

 


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