Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 85

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12.56.51 2. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 111/A der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, geändert wird (42 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste hat sich Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.57.23

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich hierbei um einen Antrag, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert werden soll. Ich halte diesen Antrag für eine Anlassgesetzgebung.

Wir haben ein ähnliches Gesetz ja im Mai 2013 schon einmal beschlossen. Damals ging es um die Bundesstraßen. Und jetzt haben wir das Gesetz für die Hochleis­tungsstreckenprojekte. Ich glaube, dass das einfach eine Anlassgesetzgebung ist, dass man sagt, ein Rechtsmittel, das ich gegen eine abgeschlossene UVP einlege, hat keine aufschiebende Wirkung mehr. Das ist meines Erachtens ein völlig falscher Ansatz, ein völlig falscher Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels abgeschafft werden soll, dann kann man gleich die ganze Prüfung abschaffen. Denn was passiert denn, wenn man das nicht mehr aufschieben kann? – Es wird fertiggebaut. Was ist, wenn dann dem Einspruch beispielsweise recht gegeben wird? Wird dann zurückgebaut? – Na, das schaue ich mir an in dieser Republik. Natürlich wird nicht zurückgebaut. Das heißt, damit sollen Projekte „durchgedrückt“ werden.

Im vorliegenden Fall ist es ja der Semmering-Basistunnel, für den genau dieses Gesetz jetzt punktgelandet ist. Am 17. Dezember bringen zwei Abgeordnete der Regie­rungsparteien diesen Antrag ein. Am 19. Dezember hebt der Verwaltungsgerichtshof den positiven Bescheid auf. Das ist nicht unspannend. Es gibt auch keine Regie­rungsvorlage, daher haben wir auch gar keine Begutachtungsfrist. Jetzt bringen wir das heute hier zur Abstimmung, morgen kommt es in den Bundesrat, und mit 1. März kann am Semmering-Basistunnel frisch-fröhlich weitergebaut werden. Das, meine Damen und Herren, steht in Wahrheit dahinter.

Herr Bundesminister, da sage ich Ihnen eines: Da bin ich einigermaßen enttäuscht von einem Umweltminister, der sich da wirklich auf Druck der Bauindustrie über den Tisch ziehen lässt, denn nichts anderes ist dieses Gesetz. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses Gesetz ist die Folge des Drucks der Bauindustrie, dass hier weitergebaut werden soll. Denn, ganz ehrlich, das, was der Semmering-Basistunnel an Geschwin­digkeitserhöhung bringen würde, das geht auch über ganz andere Projekte, und das ist ÖBB-intern längst bekannt.

Aber Sie wissen auch eines ganz genau, meine Damen und Herren von den Regie­rungsparteien: Wenn dieser Basistunnel jetzt nicht gebaut wird, dann kommt er gar nicht mehr, weil er auch nicht notwendig ist! Er ist auch extrem teuer, mit diesem Geld könnte man viele, viele andere Projekte finanzieren. (Präsident Ing. Hofer übernimmt den Vorsitz.)

 


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